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preparatory:AB 37082

Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-30

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt die Minderheit Walker Felix gemäss korrigierter Fahne. In Artikel 46a geht es darum, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass Bundesrat und Verwaltung für ihre Verfügungen und Dienstleistungen Gebühren erheben können, nämlich dort, wo es nötig ist, die Gesetzgebung dies aber an die Verordnung delegiert. Es sollen dabei explizit das Äquivalenzprinzip und das Kostendeckungsprinzip verankert werden.

[PAGE 1605] Insbesondere die Vertreter der SVP-Fraktion, die überall überflüssige Staatstätigkeit und überbordende Gebühren- und Abgabeneinforderungen wittern, haben sich in der Beratung der Kommission diesem Anliegen widersetzt. Sie bestreiten sogar, dass das Verursacherprinzip eingehalten werden soll, selbst wenn nur die tatsächlichen Kosten belastet werden. Im Verlaufe der Beratung in der Kommission haben sie sich dann eines Besseren belehren lassen und sind jetzt zumindest mit dem Antrag der Mehrheit einverstanden. Dieser Antrag hat aber zwei Mängel:

1. Er ist ein "Schlaumeierantrag". Der Zusatz "sofern dies in der entsprechenden Gesetzgebung vorgesehen ist" hebelt den Grundgedanken dieses Artikels eben gerade wieder aus. Es geht ja darum, dass wir hier eine Grundlage für Gesetze schaffen, in denen diese Gebührenerhebung nicht explizit geregelt ist. Wenn wir das also wieder damit verbinden, dass es in der Gesetzgebung vorgegeben sein muss, ist das ein Hund, der sich in den Schwanz beisst - und das ist nicht besonders originell.

2. Der Antrag löst eine Gesetzeslawine aus. Herr Laubacher hat vorher beschönigend gesagt, wir könnten das schon ertragen, dass 32 Gesetze geändert werden müssten. Alle bisher erhobenen Gebühren müssten also auf Gesetzesstufe gerechtfertigt werden und dürften nicht über die Verordnung geregelt werden. Es geht also - wie schon zweifach gesagt - um 32 Gebührenverordnungen. Wer für eine schlanke Gesetzgebung ist, kann hier ein Zeichen setzen.

Von Vertretern der SVP-Fraktion wurde in der Kommission die Behauptung aufgestellt - es ist auch vorhin wieder gesagt worden -, Artikel 46a würde dazu führen, dass für alle Verwaltungstätigkeiten Gebühren erhoben würden. Dies ist aber nicht der Fall! Die Mehrheit der Kommission hat deshalb beschlossen, Absatz 2 gemäss Entwurf des Bundesrates zu streichen. Denn dieser Absatz hatte tatsächlich etwas den Ruch eines Blankochecks für die Erhebung von Gebühren. Wenn Sie also nochmals vergleichen, was die Minderheit gegenüber dem Entwurf des Bundesrates vorschlägt, sehen Sie, dass Absatz 2 gemäss Entwurf des Bundesrates gestrichen ist. Es gibt also keinen Blankocheck für irgendwelche Gebühren, für irgendwelche Tätigkeiten. Der Zusatz gemäss Antrag der Mehrheit hingegen höhlt eben gerade den Sinn des ganzen Artikels aus.

Deshalb bitte ich Sie im Sinne der Klarheit und auch einer schlanken Gesetzgebung, der Minderheit Walker Felix zuzustimmen.