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preparatory:AB 370861

Caroni Andrea · Ständerat · Appenzell A.-Rh. · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-10

Wortprotokoll

Hierzu nur zwei Anmerkungen: Wir haben im Grundsatz das Konzept des Nationalrates übernommen. Es wird nicht nur auf den Todesfall oder die stationäre Spitalbehandlung abgestützt, sondern es wird - im Sinne der Regelung, die der Kanton Wallis vorhat - ein wenig geöffnet, indem man nämlich in gewissen Härtefällen diese Solidaritätspauschale auch Leuten zukommen lässt, die zwar nicht stationär behandelt wurden, aber trotzdem als schwer verletzt zu gelten haben. Deshalb spricht das Gesetz neu eben von "schwer verletzt" statt nur von "stationär", und als Beispiel gibt es dann die stationäre Behandlung mit an.

Zwei Dinge sind uns hier wichtig: zum einen, dass man hier vom Konzept des Kantons Wallis ausgeht und im Einklang mit diesem handeln möchte, zum andern, dass die stationäre Behandlung auch tatsächlich stattgefunden haben muss. Denn die deutsche Formulierung, damals wie jetzt, könnte man theoretisch weitergehend interpretieren und sagen: Das Kriterium der stationären Behandlung könnte auch jemand erfüllen, der eigentlich hätte stationär behandelt werden müssen, es aber dann doch nicht wurde. Im französischen Text ist es klar, und wir meinen es auch so. Man muss insbesondere wirklich diese eine Nacht im Spital verbracht haben, um als schwer verletzt zu gelten. Daneben gibt es eben die Härtefälle gemäss Walliser Konzept.

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