Stark Jakob · Ständerat · 2026-03-10
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-10
Wortprotokoll
Ich möchte vorwegnehmen, dass die Motion von der Verwaltung und vom Regierungsrat des Kantons Thurgau angestossen wurde. Der Bund betreibt in unserem Kanton zwei Bundesasylzentren, in Kreuzlingen und in Sulgen. Nach Abschluss des Verfahrens werden viele Asylpersonen mit Negativ- und Wegweisungsentscheid von den Bundeszentren in die entsprechenden Kollektivunterkünfte des Kantons verlegt. Dort bleiben sie, bis die Wegweisung freiwillig oder mit Zwangsmassnahmen erfolgt.
Für die kantonalen Kollektivunterkünfte mit dieser Funktion wünscht sich der Kanton Thurgau wie auch andere Kantone die Möglichkeit, die entsprechenden Regelungen und Vorschriften der Bundesasylzentren zu übernehmen. Das ist für die betroffenen Asylpersonen und für die Betreuung viel einfacher. Zudem können damit auch die Wegweisungsverfahren einfacher umgesetzt werden, zum Beispiel dank klarer Regelungen für die Anwesenheit und die Ausgangszeitfenster.
Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme zu Recht darauf hin, dass die entsprechenden Bestimmungen nicht mehr in Verordnungen geregelt seien, sondern ab Frühjahr 2026 neu im Asylgesetz. Diese Änderung erfolgte anlässlich der Gesetzesrevision mit dem Titel "Sicherheit und Betrieb in den Zentren des Bundes". Diesem Anliegen ist genau auch diese Motion gewidmet. Sie verlangt, es den betroffenen Kantonen mit einer Kann-Bestimmung zu ermöglichen, die Regeln und Bestimmungen für den Betrieb der Bundesasylzentren auf kantonale Asylzentren mit Personen mit Negativ- und Wegweisungsentscheid zu übertragen. Damit wird auch die Eigenständigkeit der Kantone nicht tangiert; sie sind frei in ihrem Entscheid. Zudem macht es Sinn, das beschleunigte Asylverfahren als Verbundaufgabe von Bund und Kantonen auf der gleichen Rechtsgrundlage und gemäss den gleichen Regeln zu vollziehen, um die Wirkung der getroffenen Massnahmen sicherzustellen. Dies ist die Intention des Regierungsrates und der Verwaltung des Kantons Thurgau und die Intention dieser Motion. [GZ]
Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen.