Rutz Gregor · Nationalrat · 2026-03-10
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-10
Wortprotokoll
Sie haben es mitbekommen: Die vorliegende parlamentarische Initiative wurde am 14.[NB]November des vergangenen Jahres in der Staatspolitischen Kommission behandelt. Sie möchte Artikel 175 der Bundesverfassung dahin gehend ändern, dass der Bundesrat künftig aus neun Mitgliedern besteht. Die Staatspolitische Kommission beantragt Ihnen mit 14 zu 11 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Argumentation der Initianten und der Minderheit, welche der Initiative Folge geben möchten, haben Sie gehört. Es wird namentlich damit begründet, dass sich die Lage in der Schweiz in den vergangenen Jahrzehnten sehr verändert habe und deswegen diese Anpassung notwendig sei. Dass die Lage der Schweiz sich verändert hat, bestreitet auch die Kommissionsmehrheit nicht. Was sich allerdings nicht verändert hat und wahrscheinlich auch nicht verändern wird, ist, dass immer wieder Vorstösse formuliert werden, die Zahl der Mitglieder des Bundesrates auf neun zu erhöhen, diesen also zu erweitern.
Die Staatspolitische Kommission hat sich in den vergangenen Jahren wiederholt mit dieser Frage auseinandergesetzt und wird sich möglicherweise auch in den kommenden Jahren immer wieder einmal mit dieser Frage auseinandersetzen müssen. Sie ist einmal mehr zum gleichen Schluss gekommen, dass nämlich unser Staatssystem mit sieben Mitgliedern des Bundesrates ein gutes Staatssystem ist, das den Anforderungen der Zeit durchaus gewachsen ist. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die Kollegialregierung, die aus sieben Mitgliedern besteht, die zusammen die politische Verantwortung tragen und eben nicht nur Departementsvorsteher sind, genau zu dieser Stabilität in der Schweiz beiträgt, die wir so schätzen; sie ist die Basis dafür.
Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass eine Erweiterung des Bundesrates auf neun Mitglieder genau dies erschweren würde und die Aufgabe als Kollegialorgan besser mit sieben Mitgliedern als mit neun Mitgliedern wahrgenommen werden kann. Die Mehrheit der Kommission weist auch darauf hin, dass die schweizerische Regierung eben nicht vergleichbar ist mit den Regierungen anderer Länder und mit parlamentarischen Demokratien, in denen ein Ministerpräsident der Regierung vorsteht und auch Minister entlassen oder auswechseln kann. Das ist in der Schweiz ganz anders geregelt.
Die Mehrheit der Kommission weist ferner darauf hin, dass eine Erweiterung der Landesregierung auf neun Mitglieder zu einem Bürokratisierungsschub führen würde, indem neue Departemente, neue Stäbe geschaffen werden müssten. Sie ist der gegenteiligen Auffassung der Initianten, die auf eine angebliche Überlastung der Bundesratsmitglieder hinweisen und sagen, dass so die Macht viel mehr bei der Verwaltung liege. Die Mehrheit der Kommission ist der gegenteiligen Auffassung. Es würde vielmehr einen Bürokratisierungsschub geben, der nicht wünschenswert ist; dies kann mit sieben Mitgliedern besser in Grenzen gehalten werden.
Zuletzt möchte ich noch auf einen Punkt hinweisen, den der Sprecher der Minderheit, Kollege Glättli, angesprochen hat: die Vertretung der Landessprachen der Regionen. Die Mehrheit der Kommission weist darauf hin, dass der Bundesrat kein in diesem Sinne repräsentatives Organ ist. Gemäss Verfassung muss Rücksicht genommen werden auf die angemessene Vertretung der Landesregionen, der Landessprachen. Dies ist heute auch der Fall: Sowohl die italienischsprachige Schweiz als auch die französischsprachige Schweiz und die Deutschschweiz sind, ebenso wie verschiedene Parteien, in der Landesregierung vertreten. Wenn man das korrigieren möchte, hat man nach den Wahlen des Parlamentes jeweils immer wieder Gelegenheit dazu.
Die Kommission beantragt Ihnen also mit 14 zu 11 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben.