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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2003-09-30

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-30

Wortprotokoll

Herr Weyeneth hat seine Minderheitsanträge schon so ausführlich begründet, dass ich mich kurz fassen kann. Aber ich möchte Ihnen doch eines zu bedenken geben: Wir finanzieren hier Privilegien der Bundesangestellten. Eine solche Privilegierung ist einfach gegenüber jenen ungerecht, die ihr Geld, das sie für die Pensionskassen abliefern müssen, in der Privatwirtschaft verdienen. Sie wissen, dass die privaten Pensionskassen heute nicht nur ihre eigene Unterdeckung nachfinanzieren müssen; sie müssen auch die Unterdeckung der Pensionierten finanzieren. Sie müssen ihnen 4 Prozent bezahlen, also den technischen Zinssatz, obwohl solche Renditen am Kapitalmarkt derzeit nicht erreichbar sind. Schliesslich müssen die Aktiven auch noch dafür bezahlen, dass der Umwandlungssatz nicht der Lebenserwartung entspricht.

Wenn eine private Pensionskasse beim Bund Geld anlegen will, kriegt sie nur 2,7 Prozent. Die Bundesangestellten erhalten 4 Prozent. Sie wissen, dass Vermögen von ausfinanzierten Pensionskassen etwa zweieinhalb Mal der Lohnsumme entsprechen, also entspricht dieses Privileg der Bundesangestellten etwa 3 Lohnprozenten. Das können wir den Steuerzahlern doch nicht länger zumuten!

Ich bin auch der Meinung, dass dieses 4-Prozent-Privileg abgeschafft werden muss, weil der Bund deshalb ja auch nicht die Fehlbeträge der Pensionskasse ausfinanzieren kann. Denn wenn er das macht, könnte er ja jetzt Geld zu 2,7 Prozent aufnehmen und es den Bundespensionskassen geben, die es dann beim Bund wieder zu 4 Prozent anlegten. Damit ist das ein Nullsummenspiel. Der Bund bezahlt also so oder so 4 Prozent. Darum ist es dringend, dass wir diese in Artikel 24 Absatz 2 vorgesehene Minimalverzinsung aufheben.

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