Schwander Pirmin · Ständerat · 2026-03-10
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-10
Wortprotokoll
Der Bundesrat musste sich schon mehrmals mit dem Thema "Fehlanreize in der Sozialhilfe" befassen. Ich gehe davon aus, dass wir das Missverständnis, das noch besteht, heute bereinigen können.
Was will die Motion? Die Motion verlangt, dass der Unterstützungsansatz für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S zwingend unter demjenigen für die einheimische Bevölkerung liegt, unabhängig davon, ob eine Aufenthaltsbewilligung vorliegt oder nicht. Der Unterschied liegt also bei der Aufenthaltsbewilligung.
Der Bundesrat lehnt diese Forderung mit folgender Begründung ab: "Mit der Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung erlischt nach Artikel 84 Absatz 4 AIG die vorläufige Aufnahme. Danach werden diese Personen ausländerrechtlich geregelt und fallen deshalb unter das AIG und nicht mehr unter das Asylgesetz." Das ist klar; aber nicht nur im Asylgesetz, sondern auch im AIG haben wir in Artikel 86 bereits den Satz: "Der Ansatz für die Unterstützung liegt unter dem Ansatz für die einheimische Bevölkerung." Also selbst im AIG gibt es bereits diese Regelung. An der Begründung des Bundesrates verstehe ich nicht, warum wir diesen Satz nicht entsprechend auf die vorläufig Aufgenommenen und Personen mit Schutzstatus S anwenden können. Für mich scheint das logisch, weil vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S unabhängig von der Aufenthaltsbewilligung rückkehrorientiert zu verstehen sind.
Wenn Sie, Herr Bundesrat, sagen würden, dass vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S nicht rückkehrorientiert zu verstehen seien, dann könnte ich allenfalls Ihre Argumentation oder die Argumentation des Bundesrates für eine Ablehnung verstehen; aber es wird eben nirgends gesagt, vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S seien nicht rückkehrorientiert. In dieser Logik finde ich es naheliegend, dass man diesen Satz in Artikel 86 AIG, der Ansatz für die Unterstützung liege unter demjenigen für [PAGE 163] die einheimische Bevölkerung, auf vorläufig Aufgenommene und Personen mit Schutzstatus S ausweitet.
Deshalb bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen.