Rossi Viktor · 2026-03-12
Rossi Viktor · Bern · 2026-03-12
Wortprotokoll
Wie wir gehört haben, ist das Bundesgesetz über die politischen Rechte eine bewährte Grundlage für die Gewährleistung der Ausübung der politischen Rechte. Auch das durften wir von Frau Ständerätin Z'graggen bereits hören: Diese Teilrevision will den rechtlichen Rahmen lediglich punktuell weiterentwickeln, wobei die meisten Vorschläge auf parlamentarische Vorstösse zurückgehen. Sie will mit dieser Vorlage behutsam - behutsam! - Raum schaffen, um die politischen Rechte zu modernisieren. Es wurde jetzt dankenswerterweise bereits sehr detailliert geschildert, auf welche Bestimmungen wir Wert legen, wo gewisse Revisionen Sinn machen. Ich verzichte deshalb darauf, hier auf die einzelnen Bestimmungen einzugehen; ich werde sehr gerne in der Detailberatung darauf zu sprechen kommen. Ich kann Herrn Ständerat Schwander in dem Sinne bereits jetzt vorinformieren, dass der Bundesrat seine Haltung, was die politische Bildung, die Demokratieförderung angeht, nicht geändert hat. Ich werde auch das anschliessend noch erläutern.
Ich erlaube mir, weil das jetzt bereits Thema war, noch einen Hinweis zu geben zur selbstständigen politischen Teilhabe von blinden und sehbehinderten Stimmberechtigten, die mit dieser Vorlage gestärkt werden soll. Wenn Sie Interesse haben, konkret zu sehen, wie solche Abstimmungsschablonen für sehbehinderte Personen im Kanton Zürich bereits versuchsweise eingesetzt wurden, dann habe ich solche dabei, und ich lade Sie ein, diese hier vorne einmal anzuschauen.
In dem Sinne bitte ich Sie im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten.