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Rossi Viktor · 2026-03-12

Rossi Viktor · Bern · 2026-03-12

Wortprotokoll

Herr Ständerat Rieder, mir ist die Historie aus dem Zweiten Weltkrieg sehr gut bekannt. Ich glaube, man hat in der Covid-19-Zeit zu Recht auch auf diese Zeit zurückgeschaut. Ich war damals nicht dabei, aber seit dem 1.[NB]Mai 2019 war ich als Vizekanzler unter anderem bereits im Bundesratssitzungszimmer. Ich mag mich noch sehr gut an die Corona-Zeit und an die Diskussionen im Bundesrat erinnern. Ich kann Ihnen einfach versichern, dem Bundesrat - ich glaube, das haben auch dessen entsprechende Entscheide und Wortmeldungen gezeigt - ging es überhaupt nicht darum, die notrechtliche Lage so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Der Bundesrat suchte vielmehr immer wieder Wege, sich aus dem Notrecht zu verabschieden. In dem Sinn und Geist kann ich aus persönlicher Erfahrung nur für diese Zeit sprechen. Ich kann aber, wie Sie auch angetönt haben, nicht für die Zukunft und die nächsten 100 oder 200 Jahre und die Zusammensetzung des Bundesrates in dieser Zeit sprechen.

Der Bundesrat hat seinen Entwurf gestützt auf Ihre Motion, Herr Ständerat Rieder, unterbreitet. Sie haben darauf hingewiesen, er sei nicht ausgegoren, die Ermittlung des Ergebnisses sei im Nachgang doch gar nicht möglich. Diese Überlegungen sind auch stark von der Corona-Zeit geprägt. Damals hatten wir Situationen, in denen unklar war, ob wir die Leute überhaupt an die Urne bringen können. Wir fragten uns: Ist es überhaupt möglich, unter den geltenden Corona-Bestimmungen Ergebnisse auszuzählen? Wir sind der Meinung, dass das mit der vom Bundesrat vorgesehenen Bestimmung abgedeckt werden sollte. Der Nationalrat und auch Ihre Kommission haben sich dafür entschieden, diese Bestimmung zu streichen. Ich habe jetzt die Diskussion gehört. Ich habe auch Ihren Antrag gesehen, der nicht nur eine weitere Präzisierung unseres Entwurfes bringt, sondern auch eine Frist einfügen würde.

Der Bundesrat kann sich beiden Wegen anschliessen. In dem Sinne halte ich nicht am Entwurf des Bundesrates fest und überlasse es dem Rat zu entscheiden.