Lexipedia

Rossi Viktor · 2026-03-12

Rossi Viktor · Bern · 2026-03-12

Wortprotokoll

Bezüglich Absatz 3 kann sich der Bundesrat dieser Erweiterung anschliessen, dies auch gestützt auf die Diskussion zu Akzeptanz und Vertrauen. Auch wenn dafür gesetzliche Grundlagen schon bestehen, wird dies so noch stärker zum Ausdruck gebracht.

Aber ich würde gerne zu Absatz 4 und dieser Erweiterung, wonach die Stimmrechtsbescheinigung dezentral zu erfolgen [PAGE 208] habe, noch kurz Folgendes zu bedenken geben: Der Bundesrat kann die Überlegungen, die dahinterstehen, sehr gut verstehen. Es geht darum, noch stärker zum Ausdruck zu bringen, dass das Stimmgeheimnis gewahrt werden soll. Das Stimmgeheimnis ist in Absatz 3 bereits postuliert. In Absatz 4 will man nun aber festlegen, in welcher Form das zu erfolgen habe. Gerade in der digitalen Welt geht es aber auch darum, bestehende Prozesse aus der analogen Welt zu überdenken und infrage zu stellen. Diese Bestimmung wird dort einfach gewisse Einschränkungen bringen. Mir ist es wichtig, den Rat auf diese Einschränkung hinzuweisen, die unter Umständen zu weniger guten technischen Lösungen führen wird.