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Stark Jakob · Ständerat · 2026-03-12

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-12

Wortprotokoll

Ihre Finanzkommission hat diese Differenzen heute Morgen früh unter der Leitung von Vizepräsident Beat Rieder behandelt. Der Nationalrat hat sechs Differenzen beschlossen; in drei Fällen kommt er dem Ständerat ein Stück weit entgegen. Hier beantragt Ihre Finanzkommission, dem Nationalrat zu folgen, dies als Folge der realpolitischen Erkenntnis, dass damit an[NB]Entlastungspotenzial gerettet wird, was gerettet werden kann.

Ich halte kurz fest, was wir bei diesen drei Massnahmen beschlossen haben:

Bei Massnahme 14, "Erhöhung des Kostendeckungsgrads im regionalen Personenverkehr", hatte der Nationalrat eine [PAGE 213] Harmonisierung mit dem RPV-Verpflichtungskredit und statt einer Entlastung eine Aufstockung um 11 Millionen Franken beschlossen. Diese 11 Millionen Franken hat der Nationalrat jetzt wieder gekürzt, sodass diese Position eben ist. Das heisst, dass die Entlastungswirkung null ist. Die Erhöhung des Kostendeckungsgrades findet nicht statt, aber Ihre Kommission hat dieser Massnahme nun zugestimmt; realpolitisch ist der Plafond hier eben erreicht.

Dann komme ich zu Massnahme 15, "Kürzung bei den Verbundaufgaben im Umweltbereich", den Programmvereinbarungen mit den Kantonen. Sie erinnern sich, der Ständerat hatte die Massnahme von 10 auf 5 Prozent reduziert. Nun kommt der Nationalrat und sagt, wir reduzieren um 2 Prozent; das ist immerhin noch eine Entlastung von 10 bis 11 Millionen Franken. Sie kennen auch die Position der Kantone, die sehr kritisch sind. Diesen Umständen geschuldet, beantragt Ihnen die Finanzkommission auch hier, dem Nationalrat zu folgen.

Dann noch zu Massnahme 29, "Aufhebung der Förderbestimmungen im Weiterbildungsgesetz": Auf die Bestimmung im Gesetz haben wir schon länger verzichtet. Bei der Entlastung war man sich nicht einig; der Nationalrat wollte null, der Ständerat wollte 9,5 Millionen Franken. Nun hat der Nationalrat beschlossen, die Entlastung auf 4 Millionen Franken festzulegen. Auch hier beantragt Ihnen Ihre Kommission, dem Nationalrat zu folgen.

Der Nationalrat hat dreimal festgehalten. Bei der Anpassung des Opferhilfegesetzes hatten wir auf die Kürzung verzichtet, wollten aber eine Kann-Bestimmung. Das möchte der Nationalrat nicht. Es geht hier ja nicht mehr um eine grosse Differenz. Auch hier beantragen wir Ihnen, dem Nationalrat zu folgen.

Bei Massnahme 9, "Massnahmen im Kulturbereich", hatte Ihre Finanzkommission beschlossen, die Kürzung bei den Schweizerschulen nicht zu machen und die 3 Millionen Franken beim EDI zu kompensieren. Das hat der Nationalrat wiederum abgelehnt. Nun beantragt Ihnen Ihre Finanzkommission den Kompromiss, auf die Kompensation im EDI zu verzichten, aber die Entlastung für die Jahre 2028 und 2029 um 1 Million Franken zu reduzieren.

Dann noch zu Massnahme 16, "Kürzung der Qualitäts- und Absatzförderung", im Agrar- und Lebensmittelbereich: Da hat der Nationalrat mit einem ganz knappen Ergebnis an der Entlastung um 7 Millionen Franken festgehalten. Der Ständerat hatte ja schon zweimal beschlossen, bei 3,5 Millionen[NB]Franken[NB]zu[NB]bleiben. Hier beantragt Ihnen Ihre Kommission, beim Beschluss des Ständerates zu bleiben und festzuhalten.

Die allermeisten Entscheide wurden einstimmig gefällt. Es gibt keine Minderheitsanträge.