Lexipedia

preparatory:AB 371736

Baume-Schneider Elisabeth · Bundesrat · Jura · 2026-03-16

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass Lohnabzüge eine Belastung für Arbeitnehmende und Arbeitgebende darstellen. Er verfolgt daher stets das Ziel, die finanziellen Auswirkungen für Bevölkerung und Wirtschaft möglichst gering zu halten. Eine Obergrenze für Lohnabzüge hat der Bundesrat nicht definiert. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Summe aller Lohnabzüge in den letzten Jahren nicht zugenommen hat. Die Lohnabzüge dienen der Finanzierung zentraler gesellschaftlicher Aufgaben wie der Altersvorsorge, der Absicherung bei Invalidität und der Unterstützung von Familien.