Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-03-16
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-03-16
Wortprotokoll
Die Gespräche zwischen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Nationalbank zur neuen Ausschüttungsvereinbarung für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030 haben im Oktober 2025 begonnen und dauern derzeit an. Ein Teil dieser Gespräche betrifft die Frage, ob und wie die Ausschüttungen besser verstetigt werden können, insbesondere um Nullausschüttungen möglichst zu vermeiden. Die neue Vereinbarung muss spätestens bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Wenn möglich, wird ein Abschluss bereits in der ersten Jahreshälfte angestrebt.
Die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren hat ihre Erwartungen an die neue Vereinbarung in einem Schreiben an das Eidgenössische Finanzdepartement von sich aus bereits im September 2025 mitgeteilt. Aus ihrer Sicht "hat sich die bestehende Vereinbarung bewährt und sollte als Grundlage für die nächste Vereinbarung dienen".
Unabhängig vom Ausgang der Gespräche sorgt der Bund bereits im Status quo für eine finanzpolitische Verstetigung der SNB-Gewinnausschüttung, indem er in Budget und Finanzplan den im Durchschnitt zu erwartenden Ausschüttungsbetrag veranschlagt. Derzeit wird der durchschnittliche Ausschüttungsbetrag für die Jahre 2027 bis 2030 auf 3 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. Der Bundesanteil beträgt 1 Milliarde Franken. Davon werden 667 Millionen Franken ordentlich - das ist die Grundausschüttung - und 333 Millionen ausserordentlich budgetiert. Auch mit der neuen Vereinbarung ist nicht davon auszugehen, dass die Ausschüttungen im Durchschnitt über 3 Milliarden Franken liegen werden, sofern die SNB ihre Rückstellungen für Währungsreserven weiterhin jährlich um 10 Prozent des Bestandes erhöht. Je mehr vom Jahresergebnis in diese Rückstellungen fliesst, desto geringer ist der Anteil, der für Ausschüttungen zur Verfügung steht. Die Festlegung der Rückstellungen liegt allein in der Kompetenz der SNB und wird abschliessend durch den Bankrat genehmigt.