Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-03-17
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-03-17
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Das Geschäft ist nun weitgehend bereinigt. Letzte Woche hat der Ständerat die Vorlage zum dritten Mal beraten und ist in den meisten Punkten Ihren Beschlüssen gefolgt. Für die Behandlung in Ihrer Finanzkommission blieben noch zwei Differenzen. Bei diesen haben Sie sich dem Ständerat angeschlossen, es bestehen also keine Minderheiten mehr. Damit ist davon auszugehen, dass das Geschäft für die Schlussabstimmung bereit sein wird. Angesichts dieser Ausgangslage beschränke ich mich auf einen kurzen finanzpolitischen Gesamtüberblick.
Das Entlastungspaket 2027 sieht gemäss dem Beschluss des Ständerates Entlastungen von 1,4 Milliarden Franken im Jahr 2027, 1,9 Milliarden Franken im Jahr 2028 und knapp 2 Milliarden Franken im Jahr 2029 vor. Das bedeutet gegenüber der Wintersession Abstriche von gut 100 Millionen Franken pro Jahr.
Weniger als die Hälfte dieser Entlastungen erfordert Gesetzesänderungen und untersteht damit einem möglichen Referendum. Konkret sind noch 14 Massnahmen mit einer Gesetzesänderung verknüpft. Das liegt daran, dass Sie jeweils auf entsprechende Gesetzesanpassungen verzichtet haben. Damit liegt der referendumsfähige Betrag für das Jahr 2027 bei rund 639 Millionen Franken. Dieser Wert liegt über 1 Milliarde Franken tiefer als der Entwurf des Bundesrates gemäss Botschaft. Das hat, wie gesagt, damit zu tun, dass Sie teils auf die Kürzungen verzichtet haben und teils zwar Kürzungen vorgenommen, aber auf die dafür nötige Gesetzesänderung verzichtet haben.
639 Millionen Franken, das sind deutlich weniger als 1 Prozent der Ausgaben des Bundes. Insgesamt stehen wir im Jahr 2027 nun bei einem strukturellen Defizit im Bundeshaushalt von knapp 600 Millionen Franken. Der Bundesrat wird Ihnen mit der Botschaft zum Voranschlag 2027 einen entsprechenden Antrag stellen, wie dieses Defizit für ein schuldenbremsenkonformes Budget bereinigt werden kann. Sie werden diesen Voranschlag in der Wintersession 2026 beraten. Es ist also davon auszugehen, dass wir schon in wenigen Monaten wieder über die eine oder andere Position feilschen werden, über die wir jetzt gesprochen haben und die Sie, ich sage einmal, zurückgestellt haben.
Es ist aber klar: Wir brauchen das EP 27. Ohne den referendumsfähigen Betrag würde im Voranschlag 2027 sogar ein Loch von rund 1,2 Milliarden Franken klaffen, das wir dann kurzfristig vollumfänglich wieder mittels Kürzungen im ungebundenen Bereich füllen müssten. Dann würden die gebundenen Ausgabenbereiche gar keinen Beitrag an die Bereinigung des Bundeshaushaltes leisten. Dies ist jetzt nicht der Fall, weil Sie ja immerhin auch Gesetzesänderungen beschlossen haben.
Klar ist auch, dass wir mit der Arbeit noch nicht fertig sind. Es stehen weitere gewichtige finanzpolitische Geschäfte an, allen voran, ich habe es erwähnt, die Bereinigung des Voranschlags 2027, dann aber auch die Finanzierung der Armee und die Finanzierung der 13.[NB]AHV-Rente - über beides werden Sie noch zu entscheiden haben. Selbst wenn alle diese Vorlagen verabschiedet würden, drohen ab 2029 bereits wieder Defizite. In diesem Sinn ist das Entlastungspaket 2027 ein Zwischenschritt, aber ein wichtiger Zwischenschritt,[NB]und[NB]ich[NB]bin[NB]dankbar, dass wir einen Weg gefunden haben.
Ich freue mich, dass wir heute diese letzten beiden Differenzen eliminieren können. Ich danke Ihnen für die konstruktive Zusammenarbeit in der Kommission und auch im Plenum, und ich danke Ihnen für Ihre Kompromissbereitschaft.