Graf Maya · Nationalrat · 2003-10-01
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2003-10-01
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion unterstützt die Minderheit Robbiani, die bei den kollektiven Leistungen der IV nur noch die Hälfte der vom Bundesrat und Ständerat beschlossenen Kürzungen beantragt. Ein Leistungsabbau bleibt es, dessen müssen wir uns bewusst sein. Im Sparprogramm, wie es uns für 2006 vorliegt, sind Einsparungen an Bundesgeldern im Bereich der kollektiven Leistungen der IV in der Höhe von 81 Millionen Franken erfolgt. Eine Entlastung von 41 Millionen Franken soll ja bereits im Jahre 2005 erfolgen. Da sich der Bund zu 37,5 Prozent an den Kosten der IV beteiligt, haben diese Einsparungen von 81 Millionen Franken Bundesgelder zur Folge, dass schlussendlich bei den Behinderteninstitutionen wie Wohnheimen, Tagesstätten und Werkstätten für Dauerbeschäftigungen von Menschen mit Behinderungen sowie bei Eingliederungsstätten und Sonderschulen insgesamt - da ja die Kantone auch Beiträge bezahlen - ungefähr 218 Millionen Franken IV-Gelder gekürzt werden.
Diese Einsparungen werden sich im Bereich der kollektiven Leistungen dramatisch auf die Betroffenen auswirken, weil sie eben auch zur Folge haben, dass die Kantone dann diese IV-Leistungskürzungen des Bundes auffangen sollten und selbst mit ihren Sparprogrammen kürzer treten müssen. Die Institutionen fallen also einer "Zangenbewegung" beider Kostenträger zum Opfer. Ich möchte Ihnen am Beispiel des Kantons Basel-Landschaft zeigen, welche Auswirkungen das konkret auf einen Kanton haben kann: Werden die Sparmassnahmen des Bundes wie vorgeschlagen umgesetzt, trägt der Kanton Basel-Landschaft ab dem Jahr 2006 zusätzlich etwa 1,6 Millionen Franken jährlich nur an die Sonderschulen bei. Für den Bereich Heime, Tagesstätten, Werkstätten usw. werden es Mehrkosten in der Grössenordnung von 13 bis 15 Millionen Franken pro Jahr sein. Diese Annahme beruht bereits auf einer Beschränkung der Umsetzung der Bedarfsplanung auf das dringendst Notwendige. Die Handlungsalternative dieser Kantone wäre ein Leistungsabbau, wobei aber natürlich kantonal verankert ist, dass die Versorgung von behinderten Menschen gewährleistet werden muss.
Es ist zu befürchten, dass dies einen gravierenden Personalabbau zur Folge hat, und damit droht auch die Gefahr, dass von solchen Personalreduktionen Menschen, die gerade aufgrund ihrer schweren Behinderungen intensive Pflege und Betreuung benötigen oder wegen ihres schwierigen Verhaltens einen grossen Aufwand an Begleitung erfordern, als Erstes betroffen werden und wieder in Psychiatrien und Pflegeheime umplatziert werden. Das wollen wir doch nicht.
Nun noch etwas zu den Qualitätsbedingungen und zum Qualitätsmanagement (QMS): Der Sparvorschlag des Bundesrates ist nämlich auch ein Verzicht auf die inhaltliche Gestaltung des Bereiches der Behindertenhilfe. Der Bund selbst hat die Instrumente Bedarfsplanung und die qualitativen Bedingungen wie QMS eingeführt, im Interesse einer guten Entwicklung im Dienstleistungsangebot. Mit den vorgesehenen Massnahmen ist die Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots infrage gestellt. Zwar tritt der Bund immer noch als Besteller dieser Leistungen auf, aber er will diese Leistungen nicht mehr in diesem Umfang abgelten. Darum unterstützen wir hier zumindest die Minderheit Robbiani.
Nun noch ein Wort zu den Übergangsbestimmungen, wo wir den Antrag der Minderheit Goll unterstützen: Die Begrenzung der IV-Betriebsbeiträge an alle Behinderteneinrichtungen auf das Niveau des Jahres 2000, ohne dass zwischen den Einrichtungen differenziert wird, ist nicht statthaft. Ich möchte Ihnen hier noch eine Stellungnahme der Konferenz der Kantonsregierungen zitieren, die deutlich sagt: "Inakzeptabel ist die Plafonierung der Beiträge an Werkstätten und Wohnheime auf dem Niveau des Jahres 2000 mit Anpassung ...." Sie sehen also: Die Kantone sind in grosser Sorge, das dürfen wir hier nicht tun.
Stimmen Sie wenigstens bei den Übergangsbestimmungen der Minderheit Goll zu.
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