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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2026-03-17

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2026-03-17

Wortprotokoll

Es handelt sich um einen Prüfauftrag bezüglich der Anforderungen an aromatisierte Getränke. Mit Annahme des Postulates beauftragen wir den Bundesrat, zu prüfen, wie genau in der Verordnung des EDI über Getränke ein Höchstwert für zugesetzten Zucker in aromatisierten und koffeinhaltigen Getränken aufgenommen werden kann. Zu prüfen ist, wie eine schrittweise Reduktion des Zuckers innert fünf Jahren umgesetzt werden kann. Der Bundesrat hat sich bereit erklärt, im Rahmen eines Berichtes zu prüfen, ob und wie das Anliegen umgesetzt werden könnte.

Die Allianz Ernährung und Gesundheit setzt sich seit vielen Jahren für eine evidenzbasierte, gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung zugunsten unserer Gesundheit ein. Die erwähnte Allianz ist sehr breit; sie umfasst die Konsumentinnenverbände, die Verbände im Bereich der Ernährungsberatung, das Ebenrain-Zentrum für Landwirtschaft, Natur und Ernährung, die Krebsliga, das Landwirtschaftliche Zentrum Liebegg, Pädiatrie Schweiz, Public Health Schweiz, die Schweizerische Gesellschaft für Ernährung, die Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrische Gastroenterologie, Hepatologie und Ernährung, die Schweizerische Herzstiftung, die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft, die Swiss Academic Nutritionists, den Dentalhygiene-Berufsverband, Unisanté usw.

Eines der Argumente, die ich immer wieder höre, lautet, die Zuckerreduktion solle doch freiwillig sein. Ja, das haben wir jetzt seit Jahren versucht. 2023 haben rund 15 Schweizer Hersteller von Erfrischungsgetränken im Rahmen der Erklärung von Mailand zugesagt, den Zuckergehalt ihrer Erfrischungsgetränke um 10 Prozent zu senken. Die Frist zur Umsetzung lief Ende 2024 ab. Eine RTS-Umfrage zeigt: Nicht alle Unternehmen haben ihre Verpflichtungen eingehalten. Damit wird sichtbar, dass freiwillige Selbstregulierung an Grenzen stösst. Das Postulat setzt hier an und schafft einen moderaten, aber verbindlichen Rahmen, der die Konsumierenden schützt und die Glaubwürdigkeit der Branche stärkt.

Das zweite Argument für dieses Postulat sind die hohen Gesundheitskosten aufgrund übermässigen Zuckerkonsums. Die Ernährung spielt in der Entstehung vieler Krankheiten eine zentrale Rolle. Die nichtübertragbaren Krankheiten (NCD) sind eine der grössten gesundheitspolitischen und volkswirtschaftlichen Herausforderungen der Schweiz. Chronische Atemwegerkrankungen, Diabetes, kardiovaskuläre Erkrankungen, Krebs, muskuloskelettale Erkrankungen, neurologische Erkrankungen, psychische Erkrankungen sowie Adipositas verursachten im Jahr 2022 mehr als die Hälfte der gesamten Gesundheitskosten. Das entspricht rund 48 Milliarden Franken. Ein übermässiger Zuckerkonsum erhöht das Risiko erheblich, solche Erkrankungen zu entwickeln. Sie haben sicher auch die Warnung eines Hepatologen vor einer Woche gelesen: Die Leber leidet still, bis sie nicht mehr kann. Jeder Vierte hat eine Fettleber, ohne es zu ahnen. Der Hepatologe gab darüber Auskunft, wie man das Organ gesund hält, warum es unersetzbar ist und warum Zucker ihm schadet.

Vor rund 150 Jahren nahm man mit der Nahrung rund ein Kilo künstlich zugesetzten Zucker pro Jahr auf. Heute essen das viele in einer Woche. Das überfordert unsere Leber. 38 Prozent des Zuckers nehmen wir über Getränke auf. Die Forderung des Postulates, bei den Süssgetränken eine Begrenzung auf 5 Gramm pro 100 Milliliter zu prüfen, steht im Einklang mit internationalen Standards. England, Spanien und Portugal haben für Süssgetränke einen Grenzwert von 4,5 Gramm pro 100 Milliliter festgelegt, Polen einen Grenzwert von 4,1 Gramm, Kroatien von 3,8 Gramm. Es ist nicht einzusehen, warum wir in der Schweiz z.[NB]B. in einem Fanta einen Zuckergehalt haben sollen, der rund doppelt so hoch ist wie jener in unseren Nachbarländern.

Wir bitten Sie deshalb, das Postulat zu unterstützen und damit einen wirksamen Beitrag zur öffentlichen Gesundheit zu leisten. Das Anliegen entspricht auch einer Initiative des Kantons Genf.