Weichelt Manuela · Nationalrat · 2026-03-18
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2026-03-18
Wortprotokoll
Zu meiner Minderheit: Der zur Diskussion stehende Zuschlag von 50 Franken auf den Selbstbehalt für jede Konsultation auf der Notfallabteilung eines Spitals soll bei jeder nicht schwangeren erwachsenen Person erhoben werden, wenn sie keine schriftliche Überweisung von einer Ärztin, einer Apothekerin oder von einer Mitarbeiterin der Telemedizin oder einer Mitarbeiterin einer kantonalen Nummer hat. Das ist die Ausgangslage.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Frau K.[NB]geht es in der Nacht so richtig schlecht. Sie kämpft sich durch alle möglichen Telefonnummern. Ihre Hausarztpraxis öffnet um 8 Uhr morgens, die Apotheke hat geschlossen, bei der Telemedizin erreicht sie jemanden. Frau Meier von der Telemedizin mailt ihr sofort eine schriftliche Überweisung für den Notfall. Die Sache ist erledigt. Aber vielleicht nimmt in dieser Nacht nicht Frau Meier das Telefon bei der Telemedizin ab, sondern Frau Müller. Sie ist der Meinung, dass Frau K.[NB]nur Grippesymptome habe, und mailt ihr keine schriftliche Überweisung für den Notfall. Frau K.[NB]hat aber keine Grippe, sondern einen Herzinfarkt und stirbt in den Morgenstunden zuhause.
Was will ich damit sagen? Die Einschätzung über das Telefon ist nicht einfach. Je nachdem, wer Dienst hat, wird eine Überweisung ausgestellt oder eben nicht. Dazu kommt, dass die einen Patientinnen wortgewandter als andere sind, um ihre Situation zu schildern.
Was will ich nun mit meinem Minderheitsantrag? Ich beantrage Ihnen, dass es in jedem Fall eine schriftliche Bestätigung geben soll, entweder für eine Überweisung oder für eine Nichtüberweisung. Aktuell sieht die Vorlage nur vor, dass bei einer Überweisung eine schriftliche Bestätigung erfolgen müsse. Warum soll dies auch bei einer Nichtüberweisung der Fall sein? Weil nämlich genau dann, wenn die Einschätzung der Fachperson falsch war und aufgrund dieser falschen Einschätzung ein Todesfall oder eine Komplikation eintritt, die haftungsrechtlichen Fragen beginnen. Sie alle im Saal wissen es: Dazu braucht es Schriftlichkeit. Deshalb beantrage ich Ihnen, dass auch ein ablehnender Entscheid schriftlich mitzuteilen sei.
Das Gleiche gilt auch für meinen Minderheitsantrag zu Buchstabe cbis, wo es darum geht, dass die Kantone, wenn es im laufenden Jahr zu mehr als einem Besuch einer Notfallstation kommt, beschliessen können, dass beim zweiten Fall bereits 100 Franken verlangt werden können.