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Suter Gabriela · Nationalrat · 2026-03-18

Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-18

Wortprotokoll

Stellen Sie sich einen Moment lang eine junge Ente in einem typischen Stopfmastbetrieb vor, eingesperrt in einem engen Raum, ohne Fluchtmöglichkeit. Die Ente wird festgehalten, ihr Hals ist gestreckt. Mehrmals täglich wird ein Metallrohr in den Rachen geschoben, um Maisbrei in das verängstigte Tier zu pressen - sechsmal mehr, als es freiwillig fressen würde -, und dies Tag für Tag, bis die Leber krankhaft verfettet und auf das Zehnfache ihrer normalen Grösse angewachsen ist.

Die Stopfmast ist keine harmlose Produktionsmethode. Diese Praxis erfüllt nach Schweizer Recht den Straftatbestand der Tierquälerei. Deshalb ist sie hier zu Recht seit über vier Jahrzehnten verboten. Was im Inland strafbar ist, darf nicht über den Umweg des Imports legitimiert werden. Heute stehen wir vor einem klaren Widerspruch: Während wir diese brutale Handlung im Inland als Tierquälerei bestrafen, gibt es in unseren Delikatessläden weiterhin Stopfmastprodukte zu kaufen. Wir schützen Tiere hier in der Schweiz und akzeptieren ihr Leiden anderswo. Das ist inkonsequent und untergräbt unsere Glaubwürdigkeit.

Ja, natürlich können wir die Produktion im Ausland mit einem Verbot nicht stoppen. Aber immerhin werden hier jährlich rund 200 Tonnen Stopfleber konsumiert. Das entspricht über 350[NB]000 gequälten Tieren pro Jahr - oder etwa 4 Millionen Portionen Foie gras à 50 Gramm. Unser Konsum hat Konsequenzen, und genau hier können und müssen wir ansetzen. Die Initiative verlangt nichts anderes als Konsequenz. Wenn wir die Stopfmast aus tierschützerischen und ethischen Gründen bei uns verbieten, dürfen wir Stopfmastprodukte nicht weiterhin importieren.

Der indirekte Gegenvorschlag setzt auf Deklaration. Transparenz ist gut - aber kann ein Aufkleber wirklich eine Praxis rechtfertigen, die wir als Tierquälerei einstufen? Ein Hinweis auf einem Etikett macht doch aus einem tierquälerischen Erzeugnis kein akzeptables Produkt. Eine Deklaration verlagert die Verantwortung auf die Konsumentinnen und Konsumenten, statt dass wir als Gesetzgeber die Verantwortung wahrnehmen. Sie wissen es doch: Beim Einkaufen hat man ja meist keine Zeit, jede Verpackung im Detail zu studieren.

Bei der Debatte geht Folgendes oft vergessen: Es existieren ja längst Alternativen. Es gibt delikate vegane und vegetarische Foie-gras-Varianten - produziert ganz ohne Tierleid. Probieren Sie sie einmal! Und auch in der Schweiz werden Enten und Gänse ohne Stopfmast gehalten. Unsere Landwirtschaft erfüllt hohe Standards, die wir zu Recht einfordern. Es ist unfair, unseren Produzentinnen und Produzenten strenge Tierschutzauflagen aufzuerlegen, während gleichzeitig Qualprodukte importiert werden.

Einige von Ihnen haben mit Konsumfreiheit oder Handelsfragen argumentiert. Doch unsere Konsumfreiheit endet dort, wo systematisches Tierleid beginnt, und ein Verbot von Tierquälerei ist kein Handelshemmnis - es ist Ausdruck unserer Werteordnung. Eine Deklarationspflicht genügt deshalb nicht. Wir sprechen hier nicht über eine harmlose Produktionsmethode, sondern über eine Praxis, die wir selbst als Tierquälerei definieren. Tierquälerei gehört nicht besser gekennzeichnet - sie gehört beendet. Wenn wir schon Tiere oder Teile von ihnen konsumieren, dann sollen es doch zumindest Tiere sein, die in ihrem Leben ein Mindestmass an Würde erfahren haben.

Die Initiative gibt uns die Möglichkeit, genau diese Konsequenz zu ziehen. Sie bringt unser Handeln in Einklang mit unseren Werten und unserem Recht. Sie sagt klar: Was wir als Tierquälerei anerkennen, akzeptieren wir auch nicht indirekt über den Import. Am Ende geht es um Glaubwürdigkeit. Ein Aufkleber ist ein Hinweis, ein Verbot hingegen ist eine Haltung. Ich bitte Sie, diese Haltung einzunehmen - zum Wohl der Tiere und im Sinne unserer Gesetzgebung.

Mit einem Ja zur Initiative tragen Sie dazu bei, systematisches Tierleid zu reduzieren.