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Stark Jakob · Ständerat · 2026-03-19

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-19

Wortprotokoll

Sie haben es gehört: Wir haben uns die Frage zu stellen, ob die Bewältigung von Naturkatastrophenfällen in den Lead des Bundes übergehen oder im Grundsatz weiterhin bei den Kantonen bleiben soll, mit genereller Unterstützung des Bundes über die bestehende Gesetzgebung oder auch mit dringlichen Bundesgesetzen oder Sonderbotschaften. Das ist wesentlich; es ist eine grundsätzliche Frage, die sich hier stellt. Und Sie wissen, was in solchen Fällen von Zentralisierung kantonaler Aufgaben passiert: Alle Kantone werden ihr Heil in Bern suchen. Sie haben es nach der Einführung des Bahninfrastrukturfonds gesehen, als die Kantone eine immense Zahl von Bahnprojekten beim Bund eingegeben haben. Sie haben es nach der Einführung des Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds gesehen, als eine immense Zahl von Nationalstrassenprojekten beim Bund eingegeben wurde.

Ich befürchte, dass sich die Dinge, wenn Sie dieser Motion zustimmen, genau gleich entwickeln werden. Die Anzahl der Ereignisse, die als Naturkatastrophen bezeichnet werden, wird auf jeden Fall sprunghaft zunehmen. Jedes Hochwasser, jeder Erdrutsch, jeder Sturm hat künftig das Potenzial, eine Naturkatastrophe zu sein - frei nach dem Motto: kein Ereignis zu klein, eine Naturkatastrophe zu sein. Vielleicht ist das etwas starker Zentralisierungssarkasmus, vielleicht sind das etwas starke Föderalismusschmerzen eines Ständerates, der die laufende Übertragung kantonaler Aufgaben an den Bund als Ausverkauf - und ich sage dieses Wort bewusst, denn die Kantone lassen sich kaufen - kantonaler Souveränität wahrnimmt.

Ich muss auch einräumen, dass es in den letzten Jahren eine Häufung von Naturkatastrophen gab, in denen der Bundesrat notrechtlich und/oder mit Sonderbotschaften aktiv werden musste. Er hat es gut gemacht: Wo Soforthilfe nötig war, hat er Soforthilfe geleistet. Das ASTRA war sofort vor Ort im Misox, als die Autobahn dort nicht mehr in Betrieb war. Jetzt haben wir beispielsweise die Sonderbotschaft zur finanziellen Unterstützung der Gemeinden in den Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden erhalten, die vom Unwetter von 2024 betroffen waren. Ist es nicht angemessen, dass bei Katastrophen - bei Katastrophen, also ausserordentlichen Ereignissen - auch dieses Parlament und der Bundesrat ausserordentlich reagieren?

Aber ich möchte Ihnen noch etwas anderes sagen. Vielleicht, und das hat auch Kollege Rieder erwähnt, ist eine Prüfung, eine Auslegeordnung der heutigen Rechtsordnung einmal zielführend, damit man das sorgfältig anschaut, bevor wir den Grundsatzentscheid fällen. In diesem Sinne möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der Nationalrat im letzten September das Postulat 25.3669 der FDP-Liberalen Fraktion, "Überprüfung und allfällige Ergänzung der gesetzlichen Grundlagen für eine rasche Katastrophenhilfe des Bundes", angenommen hat. Ich denke, das war ein kluger Entscheid des Nationalrates, den der Ständerat anerkennen sollte, indem er den Bericht in Erfüllung dieses Postulates abwartet, bevor er in dieser Angelegenheit entscheidet. Das entspricht auch dem Wesen und der Würde unserer Parlamentskammer, der Chambre de Réflexion.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, diese Motion abzulehnen und der Empfehlung des Bundesrates zu folgen.

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