AB 373085
Wismer-Felder Priska · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-19
Wortprotokoll
Im vorliegenden Geschäft geht es um die Verlängerung des Rettungsschirms, der im Jahre 2022 nötig wurde, nachdem es am Energiemarkt zu grossen und unvorhersehbaren Verwerfungen gekommen war. Dadurch gerieten grosse Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft in Liquiditätsengpässe. Von Beginn weg war es das Ziel, diesen Rettungsschirm befristet einzusetzen und im Anschluss eine Regelung im ordentlichen Gesetzgebungsprozess zu schaffen. Da das Nachfolgegesetz bei den betroffenen Unternehmen auf vehementen Widerstand gestossen ist, ist es immer noch in Erarbeitung und kann nicht auf das Ende des Rettungsschirms, auf den 31.[NB]Dezember 2026, in Kraft gesetzt werden. Aus diesem Grund drängt sich eine Verlängerung der Regelung auf.
Die Kommission ist mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und mit Stichentscheid des Präsidenten auf die Vorlage eingetreten. Aus Sicht Ihrer Kommission ist es unbestreitbar, dass die grössten Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft systemkritisch sind. Ein Ausfall hätte unabsehbare Konsequenzen für die Stromversorgung und damit gravierende Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft. Es ist daher entscheidend, dass man, um die Risiken zu beherrschen, organisatorische und finanzielle Anforderungen an die Unternehmen verankert. Solange diese nicht sichergestellt sind, wird der Bund so oder so zum Einschreiten gezwungen sein, wenn eines dieser Unternehmen in eine Krise gerät.
Aus Sicht der Kommissionsmehrheit schafft das Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG) einen angemessenen rechtlichen Rahmen für diese explizite Staatsgarantie. Nicht zuletzt werden die Unternehmen damit verpflichtet, dem Bund eine finanzielle Gegenleistung zu erbringen. Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Kommissionsmehrheit falsch, das FiREG ersatzlos auslaufen zu lassen.
Die Minderheit ist der Ansicht, dass die Unternehmen und ihre Eigentümer in den vergangenen Jahren die Gelegenheit genutzt haben, um Vorkehrungen für eine Krisensituation wie im Jahr 2022 zu treffen, und nicht mehr die gleichen Unsicherheiten am Markt herrschen. Damals rechtfertigten Dringlichkeit und Unvorhersehbarkeit ein Eingreifen des Bundes. Dies sei heute nicht mehr der Fall. Zudem stelle die Verpflichtung gemäss FiREG für die Unternehmen eine finanzielle Belastung dar, was wiederum deren Liquidität beeinträchtige oder den Spielraum für Investitionen verenge, so die Argumentation der Minderheit.
Diesen Argumenten ist die Kommission in dem Sinn entgegengekommen, dass einige Änderungen am bundesrätlichen Entwurf vorgenommen worden sind. So ist die Geltungsdauer von fünf Jahren auf drei Jahre gekürzt worden. Der Rettungsschirm endet gemäss Antrag Ihrer Kommission nun am 31.[NB]Dezember 2029 anstelle des vom Bundesrat vorgeschlagenen Enddatums vom 31.[NB]Dezember 2031.
Weiter hat die Kommission auch den Umfang redimensioniert. Da die betroffenen Unternehmen dargelegt haben, dass sie auf dem privaten Finanzmarkt grössere Absicherungen realisiert haben, ist der Verpflichtungskredit von 7 Milliarden auf 5 Milliarden Franken gekürzt worden. Bereits die 7 Milliarden Franken, welche der Bundesrat beantragt hatte, waren eine Redimensionierung gegenüber der aktuell geltenden Vorlage, welche den Verpflichtungskredit auf 10 Milliarden Franken ansetzt. Die Kommission hat hier nochmals einen Schritt in Bezug auf die kritischen Stimmen, welche die Ablehnung der Vorlage befürworten, getan.
Mit diesen beiden Änderungen ist, davon ist die Mehrheit der Kommission überzeugt, ein guter Kompromiss gefunden worden, der für die betroffenen Unternehmen tragbar ist und dem Bund den notwendigen rechtlichen Rahmen gibt, um in einem Krisenfall handeln zu können. Mit 12 zu 11 Stimmen wurde am Ende dem Entwurf 1 zugestimmt.
Der Entwurf 2 ist eine Folge der Beschlüsse im Entwurf[NB]1. Eintreten wurde von der gleichen Minderheit bekämpft wie das Eintreten auf den Entwurf 1.
Gerne weise ich Sie nochmals darauf hin, dass die Botschaft zu neuen Anforderungen an systemkritische Unternehmen im Stromversorgungsgesetz vorliegt und von der Kommission noch in diesem Frühjahr behandelt wird. Mit dem Inkrafttreten dieser Gesetzesrevision wird der Rettungsschirm dann definitiv abgelöst werden.
Ich bitte Sie, der Mehrheit der Kommission zu folgen und auf diese Vorlage hier einzutreten.