Paganini Nicolò · Nationalrat · 2026-03-19
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-19
Wortprotokoll
"There is no such thing as a free lunch" - oder auf Deutsch: Es gibt nichts gratis. Um diese ziemlich universelle Weisheit geht es heute bei der Frage, ob wir auf die Verlängerung des FiREG eintreten wollen oder nicht. Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP wird eintreten, eben weil es nichts gratis gibt. Gedanklich können wir auch an einer anderen Ecke beginnen: Nennen Sie mir eine Versicherungsgesellschaft, die Ihnen im Versicherungsfall eine Leistung in Aussicht stellt, ohne dass Sie dafür eine Versicherungsprämie bezahlen müssen. Eine solche Versicherung existiert nicht, weil es eben nichts gratis zu haben gibt.
Der Rettungsschirm für die systemkritischen Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft wurde 2022 mit einem dringlichen Bundesgesetz aufgespannt, und dies nicht ohne Grund. Die Situation war damals kritisch; es ging um die Frage, ob vor allem zwei der drei grossen Stromkonzerne nach dem sprunghaften Anstieg der Marktpreise und der enormen Marktpreisvolatilität die notwendigen liquiden Mittel bereitstellen könnten. Das damalige Vorgehen zeigt vor allem eines: Weil die drei Unternehmen systemkritisch sind, müssen sie im Extremfall durch den Staat gerettet werden, wenn dies zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit nötig ist. Wenn es diese implizite Staatsgarantie auch künftig gibt - und die gibt es -, rechtfertigt es sich aus Sicht der Mitte-Fraktion, den Rettungsschirm noch einmal zu verlängern und die Stromunternehmen eine Entschädigung dafür bezahlen zu lassen. Nochmals: Es gibt nichts gratis.
Unsere Fraktion anerkennt die Verbesserungen im Risiko- und Liquiditätsmanagement bei den betroffenen Unternehmen. In der Kommission und auch in der heutigen Debatte war die Rede von insgesamt 10 Milliarden Franken an Liquidität, die für einen allfälligen nächsten Krisenfall zur Verfügung stehen. Das ist erfreulich. Wer aber garantiert, dass die Unternehmen diese Kreditlinien nicht schon morgen auf ein tieferes Niveau zurückführen? In der Vernehmlassung zur mehrteiligen Anschlussgesetzgebung, die die Stromunternehmen resilienter gegen Krisen machen soll, haben sich die Unternehmen teilweise heftig gegen zusätzliche Liquiditätsvorschriften gewehrt. Das macht uns etwas skeptisch und rechtfertigt es aus Sicht der Steuerzahlenden, den Rettungsschirm über 2026 hinaus zu verlängern. Ziel ist es nicht, die Dauerhaftigkeit des Rettungsschirmes zu etablieren - Kollege Pult hat das richtig ausgeführt -, sondern mit einer angemessenen Regulierung dafür zu sorgen, dass wir ihn künftig nicht mehr verlängern müssen.
Der Rettungsschirm ist in gewissem Sinne ein Pfand dafür, dass die Gesetzgebungsarbeiten zu einem für die Steuerzahlenden befriedigenden Ende kommen. In diesem Sinne bitten wir Sie, der intensiven Lobbyarbeit der Stromkonzerne heute nicht nachzugeben. Diese wissen genau um den systemkritischen Status ihrer Unternehmen und die implizite Staatsgarantie, die sie am liebsten gratis hätten.
Gerne mache ich an dieser Stelle noch einige Ausführungen zu den Details der Vorlage, dies selbstverständlich im Wissen darum, dass ein Eintreten auf das Gesetz alles andere als sicher ist.
Die Mitte-Fraktion unterstützt die von der Kommission vorgenommene Redimensionierung des Rettungsschirmes. Mit der zeitlichen Verkürzung von fünf auf drei Jahre bringen wir zum Ausdruck, dass wir von Bundesrat Rösti rasch eine Vorlage zu den Liquiditätsvorschriften erwarten. Deren Umsetzung sollte den Rettungsschirm dann obsolet machen. Die quantitative Redimensionierung im Bundesbeschluss 2 von 7 auf 5 Milliarden Franken bringt die Anerkennung der verbesserten Risiko- und Liquiditätspolitik der Unternehmen zum Ausdruck.
Das Konzept der Minderheit Imark zum Einbezug der Kantone in den Rettungsschirm lehnen wir ab. Dies tun wir nicht, weil der Gedanke an sich falsch ist. Ich habe schon 2022 darauf hingewiesen - Herr Imark hat mich heute auch entsprechend zitiert -, dass die Rolle der Kantone im Zusammenhang mit diesem Geschäft blamabel ist. Aber der Einbezug lässt sich aus unserer Sicht so wie beantragt nicht umsetzen. Zwar schlägt die Minderheit Imark detaillierte Regeln zur Beteiligung der Kantone vor. Trotzdem bleibt unklar, in welchen konkreten Fällen ein Kanton gar keine Beteiligung leisten muss bzw. wer dann den Anteil derjenigen Kantone bezahlt, die nicht dabei sind. Die vorgesehene Ausnahme ist zudem auch sachlich nicht gerechtfertigt. Auch Kantone, die nicht mit einem als systemkritisch geltenden Unternehmen verbunden sind - was immer das heissen mag -, profitieren für ihre Versorgungssicherheit von der Stabilität des gesamten Systems.
Der Anführer der Minderheit hat den Vergleich zu Stahl Gerlafingen gezogen. Da muss man natürlich schon auf einen sehr markanten Unterschied hinweisen: Meines Wissens sind an Stahl Gerlafingen keine Kantone beteiligt. Bei diesem Gesetz geht es aber um Unternehmen, deren Aktien zu grössten Teilen im Eigentum von Kantonen stehen. Diese werden sich über eine potenziell kleinere Dividende an den Kosten der Bereitstellungspauschale beteiligen müssen.
Abschliessend bitte ich Sie im Namen der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP nochmals, auf eine Staatsgarantie, die faktisch gratis ist, zu verzichten, indem Sie auf die Vorlage eintreten. Sollte es zur Detailberatung kommen, werden wir überall der Mehrheit folgen.