Genner Ruth · Nationalrat · 2003-10-02
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2003-10-02
Wortprotokoll
Es geht im Prinzip um die gleiche Frage, die Kollege Strahm vorhin dargelegt hat: Der Bund will sich beim Lärmschutz nicht völlig, aber zur Hälfte entlasten, und er will das eben über Dringlichkeitsrecht machen. Deshalb mein Minderheitsantrag, weil wir nicht wollen, dass [PAGE 1699] sich der Bund im Bereich Lärmschutz überhaupt entlastet und schon gar nicht über Dringlichkeitsrecht.
Der Bund will den Beitragssatz halbieren und sich mit Dringlichkeitsrecht halbwegs distanzieren. Das bedeutet, dass entweder Wohneigentümer, Gemeinden, Städte oder Kantone diese Aufgaben übernehmen müssten. Sie wissen ganz genau, dass dieser Lärmschutz Auswirkungen auf die Wohnsituation der Leute hat. Es ist für uns Grüne schlichtweg ein Skandal, weil mit Dringlichkeitsrecht sogar das Gegenteil getan werden müsste: Der Bundesrat müsste mit Dringlichkeitsrecht in diesem unsäglich vernachlässigten Bereich Lärmschutz endlich dem Umweltrecht zum Durchbruch verhelfen und eben entsprechend die Beiträge verdoppeln und den Kantonen Beine machen. Wir wissen schon lange, dass die Verordnung für den Lärmschutz nicht erfüllt worden ist. Der Bundesrat hat es sich einfach bequem gemacht und gesagt: Wunderbar, dann verlängern wir halt die Frist, sodass die Kantone später ihre Pflichten erfüllen. Wir wissen aber genau, dass der Lärm direkte Auswirkungen auf die Gesundheit der Leute hat. Viele Leute werden vom lärmigen Strassenverkehr, aber auch vom Eisenbahnverkehr belastet: Wir sind gezwungen, etwas zu machen.
Sie haben heute bei den Funktionsausgaben beim Buwal wesentlich gekürzt. Das Buwal hätte - eben auch im Hinblick auf die Gesundheit der Leute - ein Lärmbeobachtungsnetz aufbauen wollen. Sie haben dieses Amt in Ziffer 38 überdimensional beschnitten und gestrichen. Wir werden das nicht so belassen können; das ist ein grosser Fehler. Sie wissen, dass der Lärm verursachergerecht bekämpft werden muss. Bei der Bahn haben wir innerhalb des FinöV-Beschlusses die Mittel zur Verfügung, und es stehen uns auch strassenseitig Mittel zur Verfügung, nämlich über die Mineralölsteuer. Es ist zwingend nötig, dass wir hier diese Mittel freigeben, um eben dem Lärmschutz zum Durchbruch zu verhelfen.
Ich bitte Sie deshalb, keine Rechtsänderung zu machen, auf Seite 48 der deutschen Fahne geltendes Recht zu sprechen und hier beim Lärmschutz keine Abstriche zu machen, sondern sich wirklich für die Bevölkerung, die vom Strassenlärm übermässig belastet ist, einzusetzen.