Büchel Roland Rino · Nationalrat · 2026-03-20
Büchel Roland Rino · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-20
Wortprotokoll
Die Bundesverfassung schreibt vor, dass sich die Räte regelmässig zu Sessionen versammeln. Jährlich finden vier ordentliche Sessionen à drei Wochen statt, Sie wissen das: die Frühjahrssession, die Sommersession, die Herbstsession und die Wintersession. Die genauen Sessionsdaten werden rund zwei Jahre im Voraus von der Koordinationskonferenz festgelegt, die aus den Büros beider Räte besteht.
Bis 2002 war der Sessionsrhythmus im Geschäftsverkehrsgesetz (GVG) geregelt. Seit dem Inkrafttreten des Parlamentsgesetzes ist dies jedoch nicht mehr der Fall. Der Nationalrat beschloss 2008, einen vierteljährlichen [PAGE 618] Sessionsrhythmus in seinem Geschäftsreglement zu verankern. Diese Regelung ist seit dem 2.[NB]März 2009 in Kraft.
Seit Inkrafttreten des Parlamentsgesetzes wurden wiederholt eine Änderung des Sessionsrhythmus und eine Verkürzung der Sessionsdauer debattiert, und zwar im Rahmen der folgenden Geschäfte: parlamentarische Initiative Gentil 04.491, parlamentarische Initiative Dupraz 04.483, parlamentarische Initiative 10.440 der SPK-S, parlamentarische Initiative Galladé 11.453, parlamentarische Initiative Feri Yvonne 13.410, Postulat Wermuth 17.3210, parlamentarische Initiative Marra 20.476 und Postulat Egger Mike 23.3959. Keiner dieser Vorstösse zur Änderung des vierteljährlichen Rhythmus der ordentlichen Sessionen war mehrheitsfähig.
Wie die Motionärin in der Begründung in Erinnerung ruft, beauftragte das Büro im Zusammenhang mit dem Postulat Feri Yvonne 18.4252 im Jahr 2021 eine Fachperson damit, verschiedene Ansätze für eine Verbesserung der Vereinbarkeit des Ratsmandates mit Beruf, Familie und Politik zu prüfen. Dieser Auftrag umfasste eine Online-Umfrage bei allen Nationalrats- und Ständeratsmitgliedern. Er umfasste Interviews mit zwei Fokusgruppen sowie eine umfassende rechtliche Analyse der sozialversicherungsrechtlichen Situation. Das wurde von Frau Trede erwähnt und in Erinnerung gerufen. Das Büro nahm an seiner Sitzung vom 10.[NB]Februar 2023 vom Schlussbericht und von der rechtlichen Analyse Kenntnis. Auf Anträge zur Änderung des Sessionsrhythmus verzichtete das Büro damals. Die SPK-N griff dieses Thema jedoch in einer parlamentarischen Initiative auf, die sie später aufgrund der fehlenden Zustimmung ihrer ständerätlichen Schwesterkommission wieder zurückzog.
Vor diesem Hintergrund ist das Büro der Ansicht, dass die Voraussetzung für eine erneute Debatte über den Rhythmus und die Dauer der Sessionen nicht gegeben ist. Das heutige System mit dreiwöchigen Sessionen ermöglicht es den Ratsmitgliedern, sich auf die Dossiers zu konzentrieren und die gesetzgeberische Tätigkeit zu vertiefen. Kürzere Sessionsintervalle würden die Qualität der parlamentarischen Arbeit nicht zwingend verbessern, sondern könnten vielmehr dazu führen, dass die Tagesordnung durch Aktualitäten beeinflusst wird, was sich nachteilig auf die Kernaufgabe des Parlamentes, also die Gesetzgebung, auswirken würde. Sollte dennoch eine Änderung des Sessionsrhythmus in Betracht gezogen werden, wäre es angebracht, die Räte darüber befinden zu lassen. Eine solche Entscheidung könnte zwar theoretisch auch von der Koordinationskonferenz getroffen werden, es stellte sich dann aber sicher die Frage, ob eine solch weitreichende Änderung des Parlamentsbetriebs nicht gesetzlich verankert werden sollte.
Vor diesem Hintergrund kommt das Büro zum Schluss, dass eine solche Reform weder notwendig noch zweckmässig ist. Sie würde die Qualität der parlamentarischen Arbeit nicht verbessern.