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Rutz Gregor · Nationalrat · 2026-04-27

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-27

Wortprotokoll

Ich bin mit meinem Vorredner absolut einig. Es ist selbstverständlich ein Problem, dass die Mieten in unserem Land immer weiter steigen. An dieser Stelle füge ich an, dass auch der Anstieg der Grundstückpreise ein Problem ist. Das ist alles nicht begrüssenswert. Auf eine Art ist dies aber der Preis, den wir für den Erfolg unseres Standorts zahlen. Das müssen wir auch sehen.

Kollege Flach, wenn Sie den Anstieg beklagen, müssen Sie andere Massnahmen fordern. Am Schluss ist es eine Frage von Angebot und Nachfrage, das lernt man in der ersten Lektion für Ökonomie. Wenn es auf der einen Seite eine zu hohe Nachfrage gibt - und diese befördern Sie unter anderem zusätzlich mit Ihrer Migrationspolitik - und auf der anderen Seite das Angebot nicht gesteigert werden kann, was wiederum durch Ihre unendlichen Auflagen, komplizierten Verfahren und Einschränkungen gestoppt wird, die alles verteuern, verunmöglichen und verzögern, dann kommen wir natürlich nicht zum Ziel.

Ihr Vorstoss, Kollege Flach, ist vielleicht gut gemeint, er ist aber völlig unnötig. Die Motion Engler 22.4448, "Mehr Rechtssicherheit im Mietrecht", ist bereits angenommen worden. Sie will genau das, was Sie hier fordern. Das Bundesgerichtsurteil, das Sie ansprechen, sagt nicht, dass das Parlament endlich einmal tätig werden und Gesetze erlassen solle, sondern dieses Bundesgerichtsurteil hat zwei Neuerungen gebracht:

Erstens galt seit 1986 der Grundsatz, dass ein Ertrag zulässig ist, der maximal 0,5 Prozent über dem Referenzzinssatz liegt. Im Urteil vom Oktober 2020, das Sie erwähnt haben, sagt das Bundesgericht, das investierte Eigenkapital sei neu zu hundert Prozent an die Teuerung anzupassen.

Zweitens - und das ist der springende Punkt - darf der Ertrag den Referenzzinssatz neu um bis zu 2 Prozent übersteigen, wenn der Referenzzinssatz 2 Prozent oder weniger beträgt. Der Referenzzinssatz liegt im Moment weit darunter, bei 1,25 Prozent. Diese Frage stellt sich aktuell gerade nicht. Es stellen sich hingegen folgende Fragen: Was passiert, wenn der Referenzzinssatz auf über 2 Prozent ansteigt? Wie hoch darf dann der Ertrag sein? Diese Fragen müssen geklärt werden. Wenn man die alte Praxis bei einem Anstieg des Referenzzinssatzes von 2 auf 2,25 Prozent wieder aufgreift, könnte der Ertrag plötzlich von 4 auf 2,75 Prozent sinken. Das wäre wahrscheinlich nicht im Sinne des Erfinders.

Darum hat Ständerat Stefan Engler seine Motion eingereicht, darum haben wir diese angenommen, auch in diesem Rat. Der Bundesrat ist jetzt an der Umsetzung; Bundespräsident Parmelin kann dazu sicher etwas sagen. Das ist die Lösung, um das Ziel zu erreichen. [PAGE 666]

Die Motion braucht es nicht, sie nützt überhaupt nichts. Die Arbeiten sind im Gang. Ich glaube, wir tun gut daran, die Motion abzulehnen.