Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · 2026-04-27
Jauslin Matthias Samuel · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2026-04-27
Wortprotokoll
"Das Entlastungspotenzial für Unternehmen soll sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Regulierungen noch konsequenter identifiziert und ausgeschöpft werden." Das ist Teil der Stellungnahme des Bundesrates zu meiner Motion. Ich erlaube mir, Ihnen ein kleines Beispiel einer Administrativaufwendung zu nennen.
Ich gebe meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Elektrounternehmer mit einer Firma mit dreissig Mitarbeitern, wir sind im Unterhalt tätig. Am Sonntag ruft eine Firma an, die ein Problem im Online-Handel mit der Verpackungsmaschine hat. Ein Monteur von mir muss ausrücken, irgendwann am Sonntag, er hat Pikett, er geht zu dieser Anlage, hat zwei oder drei Stunden für die Reparatur, damit diese Anlage wieder läuft, und dann geht er nachhause.
Was muss ich nun am Montag machen? Aufgrund der bestehenden Arbeitsgesetzgebung muss ich nachträglich ein Gesuch an den Kanton dafür stellen, dass ein Mitarbeiter am Sonntag gearbeitet hat. Ich kriege nachträglich effektiv eine Bewilligung, und ich muss noch nachmelden, wie viele Stunden er gearbeitet hat. Wären es mehr als fünf, müsste ich noch angeben, wann er Pause gemacht hat. Das ist eine Regelung des Kantons Aargau aufgrund der Bundesgesetzgebung. Stossend dabei ist, dass ich dafür auch noch 70 Franken zahlen muss, obwohl eigentlich der Kanton keine Leistung erbracht hat - ausser dass er mir zugehört hat.
Dann frage ich mich schon, Herr Bundespräsident: Wie wollen Sie die Unternehmen wirklich entlasten? Wo wäre es möglich, solche Peanuts - aus meiner Sicht sind es Peanuts - so zu korrigieren, dass die Regulierungswut in unserem Land zurückgeht? Ich habe das an einem praktischen Beispiel gezeigt.
Jetzt sagt der Bundesrat: Die Leistung, die der Staat für dich erbringt, sollst du bezahlen. Aber die Leistung, die ich als Unternehmer zuhanden des Staates erbringe, wird mir nicht entschädigt, z.[NB]B. die Anmeldung der LSVA, z.[NB]B. die Anmeldung für die Mehrwertsteuer. Wir machen jedes Quartal eine Mehrwertsteuerabrechnung. Wir nehmen das Geld für den Staat ein. Wir platzieren dieses Geld und geben es am Schluss an den Staat weiter. Als Unternehmer kriegen wir für diese Arbeit aber keine Entschädigung. Aber für die Sonntagsarbeitsbewilligung muss ich 70 Franken zahlen. Man muss sich hier schon fragen, welche administrativen Aufwendungen den Unternehmer denn auch wirklich entlasten sollen und wo er für seinen Aufwand entschädigt wird, den er für den Staat leistet.
Der Bundesrat hat eigentlich sehr kreative Begründungen dafür, warum er meine Motion ablehnt, z.[NB]B.: Würde man diese Motion annehmen, dann wären es Bundesgelder, die aufgewendet werden müssten, um den Unternehmer für diese Aufwendungen zu bezahlen. Ja, das ist das Geld, das ich sonst als Unternehmer zahlen muss. Warum soll es nicht der Bund oder der Steuerzahler zahlen? Warum muss ich als Unternehmer Leistungen, die ich zuhanden des Staates erbringe, selber bezahlen?
Zudem sei der administrative Aufwand sehr gross. Ich gebe Ihnen das Beispiel der Quellensteuer. Die Quellensteuer müssen wir ebenfalls zuhanden des Staates abrechnen. Dort hat der Bund aber sehr gute Lösungen gefunden, indem er nämlich eine sogenannte Bezugsprovision eingeführt hat. [PAGE 681] Diese liegt in der Grössenordnung von zwischen 1 und 2 Prozent der effektiven Quellensteuer, die ich abziehen kann. Ich kriege also etwas dafür, dass ich die Quellensteuer im Auftrag des Staates abrechne. Jetzt frage ich den Herrn Bundespräsidenten, warum das bei der Mehrwertsteuerabgabe nicht gehen soll. Wo ist das Problem, und wo ist der administrative Aufwand?
Hier können Sie ein Zeichen setzen, dass Sie uns Unternehmer entlasten wollen.