de Courten Thomas · Nationalrat · 2026-04-28
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-28
Wortprotokoll
In Artikel 9 geht es um den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit für das Pflegepersonal. Grundsätzlich sollen die Regeln des Arbeitsgesetzes gelten. Der Bundesrat will in einzelnen Bestimmungen das Pflegepersonal zusätzlich begünstigen und schafft damit Ungleichheiten zu anderen Berufsgruppen. Das halten wir für heikel. Wir haben uns in der Kommission deshalb ausführlich über Normalarbeitszeit, Höchstarbeitszeit, Überstunden, Umkleidezeit, Pausen, Bereitschafts-, Präsenz- und Pikettdienst, die Ankündigungsfrist der Dienstpläne und über Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit unterhalten. Sie sehen, es wird etwas komplex, und der Bundesrat will das auch noch alles bis ins kleinste Detail in einer Verordnung regulieren.
Für das Pflegepersonal gelten heute gemäss Arbeitsgesetz 50 Stunden Höchstarbeitszeit. Der Bundesrat schlägt vor, die Höchstarbeitszeit auf 45 Stunden zu reduzieren. Die Überzeit wird nach Arbeitsgesetz mit Freizeit oder einem Lohnzuschlag von 25 Prozent kompensiert. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes ist immer der Kompensation durch Freizeit der Vorzug zu geben. Eine Normalarbeitszeit, also die Arbeitszeit, die man durchschnittlich pro Woche arbeiten sollte, ist bislang gesetzlich nicht geregelt. Der Bundesrat schlägt vor, für das Pflegepersonal eine Spannbreite zwischen 40 und 42 Stunden vorzusehen.
Abweichend vom Arbeitsgesetz ist der Entwurf des Bundesrates bezüglich der Entschädigung der Sonn- und Feiertagsarbeit. Der Bundesrat schlägt vor, einen zusätzlichen Lohnzuschlag von 50 Prozent und nicht wie bisher von 25 Prozent zu gewähren. Dieser könnte gegebenenfalls noch weiter erhöht werden. Der Mehrheit der Kommission geht das zu weit. Sie erachtet einen zusätzlichen Lohnzuschlag von mindestens 25 Prozent als ausreichend, will dies aber ausdrücklich nur für dauernde oder regelmässig wiederkehrende Sonn- und Feiertagsarbeit gewähren.
Mit meiner Minderheit bleibe ich im Geltungsbereich beim Bundesrat, bei der Limitierung auf 25 Prozent Lohnzuschlag aber bei der Kommissionsmehrheit. Ich beantrage also konkret, dass der Lohnzuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit, zusätzlich zur Ersatzruhe, 25 Prozent und nicht 50 Prozent beträgt. Das führt unseres Erachtens zu finanziellen Entlastungen und hilft, dem Prämien- und Steuerkostenwachstum entgegenzuwirken.