Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2026-04-28
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2026-04-28
Wortprotokoll
Für uns von der Grünen Fraktion enthält Block 4 wieder ganz zentrale Elemente: der Zweck, der Geltungsbereich, der Vollzug, die Personalausstattung, aber auch die Ausbildung.
Zu Artikel 1, dem Zweck: Es ist für uns schön, dass drinsteht, dass es um den Schutz der Arbeitnehmenden geht. Aber auch die Gesundheit ist zentral. Sie ist einer der wichtigen Gründe für den Ausstieg von Pflegefachpersonen. Immer rennen zu müssen, ausgebrannt zu sein, erschöpft zu sein, das schlägt auf die Gesundheit. Deshalb sind wir für den Antrag der Minderheit Weichelt.
In Artikel 2, beim Geltungsbereich, geht es für uns selbstverständlich darum, dass alle in der Pflege Tätigen gemeint sind, die Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden und selbstverständlich die Verleiher. Es müssen die gleichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden, diese dürfen nicht unterboten werden. Mehr kann es immer sein, aber nicht weniger. Deshalb sind wir hier bei der Mehrheit und sagen Nein zum Antrag der Minderheit Wyssmann.
Artikel 20, das Klagerecht, ist einer der wichtigen Artikel für uns. Ein wichtiger Grund für die Pflege-Initiative ist die Situation, dass oft leider schlechte Arbeitsbedingungen herrschen. Wenn mit dem Gesetz nun gewisse Verbesserungen kommen, diese aber nicht eingehalten werden, ist es zentral, dass geklagt werden kann, schnell und unkompliziert. Wir freuen uns deshalb über den Antrag des Bundesrates und sind enttäuscht über die Mehrheit, die diesen Artikel streichen will. Haben Sie denn Angst vor Klagen, weil die Bedingungen nicht eingehalten werden?
Bei Artikel 21 geht es um die Sanktionen. 30[NB]000 Franken im Maximum, das ist für viele Institutionen ein Klacks. Wenn aber die Arbeitsbedingungen nicht eingehalten werden, dann [PAGE 741] muss es bei den Sanktionen wehtun. Wir bitten Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Weichelt mit der Möglichkeit für Sanktionen bis zu 100[NB]000 Franken zu unterstützen.
In den Artikeln 23 und 24 geht es um die kantonalen Kommissionen im Bereich der Pflege. Das ist eine wichtige Idee des Bundesrates. Es muss jemand klar kontrollieren oder beobachten - es ist ja eine bescheidene Forderung -, dass die Bedingungen eingehalten werden, dass sich die Arbeitsbedingungen zum Positiven entwickeln, wie es mit den Gesamtarbeitsverträgen und der Qualität aussieht. Deshalb: Ja zu den Anträgen der Minderheiten Porchet und Rumy.
Zu Artikel 39: Endlich soll ein gewisser Artikel, eine gewisse Formulierung im Gesetz stehen, wie der Personalschlüssel auszusehen hat. Es ist ein wichtiger Grund für die Initiative, und es ist auch wieder einer der Gründe für den Ausstieg, dass die Personaldotierung zu tief ist, dass die Qualität darunter leidet, dass die Sicherheit der Patientinnen teilweise nicht mehr gewährleistet werden kann, weil schlicht und einfach zu wenig Personal vorhanden ist. Deshalb ist es richtig, dass der Kanton hier ein Auge drauf hat. Wir unterstützen den Antrag der Minderheit Hässig Patrick.
Zum KVG: Wir finden es eine gute Idee, dass im KVG festgehalten werden soll, dass es Massnahmen zur Sicherung und Entwicklung der Qualität gibt, dass es Richtlinien für einen guten Betreuungsschlüssel gibt, dass Daten erhoben werden und die Möglichkeit der Kontrolle und Sanktion vorhanden ist. Wir bitten Sie, hier dem Antrag der Minderheit Porchet zuzustimmen.
Zur Ausbildung, zu Artikel 25a Absatz[NB]1: Für uns ist es wichtig, dass es für Absolventinnen der höheren Fachschulen einen verkürzten Lehrgang gibt, dass eine höhere Durchlässigkeit da ist. Wir stehen ein für ein verkürztes Bachelorstudium - aber nicht mit ECTS-Punkten im Gesetz, das ist überdreht. Buchstabe a würde genügen. Deshalb habe ich einen Einzelantrag zur Streichung von Buchstabe b eingereicht, der eine Verschärfung der heutigen Situation bedeutet. Mit zwei Jahren Berufserfahrung wird mehr verlangt, als heute gefordert wird - das kann es ja nicht sein. Deshalb beantragen wir die Streichung von Buchstabe[NB]b. Wir bitten Sie, diesem Einzelantrag zuzustimmen.