Silberschmidt Andri · Nationalrat · 2026-04-29
Silberschmidt Andri · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2026-04-29
Wortprotokoll
Wir sprechen heute über das Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS), das es für die Digitalisierung der ersten Säule zwingend braucht. Vereinfacht gesagt, geht es darum, dass Bürgerinnen und Bürger einen einfachen digitalen Zugriff auf die Informationen ihrer eigenen Sozialversicherungen erhalten, z.[NB]B. in der AHV.
Heute besteht ein analoger Prozess, wenn man wissen will, wie viel man in die AHV einbezahlt hat, wie hoch die eigene Rente ausfallen wird und ob Beitragslücken bestehen, die man noch ausgleichen will. Dieser Prozess dauert Tage, wenn nicht Wochen und ist sehr komplex, weil sich die verschiedenen Durchführungsstellen untereinander abstimmen müssen. Dabei ist zu klären, wo eine Person überall AHV-Beiträge geleistet hat; anschliessend müssen die Daten zusammengeführt und der betroffenen Person in Form[NB]eines[NB]Auszuges aus dem individuellen Konto mitgeteilt werden.
Mit dem BISS soll sich dies ändern. Künftig soll es in der ganzen Schweiz ein Portal geben, über das sich Bürgerinnen und Bürger bzw. versicherte Personen einloggen und per Knopfdruck alle relevanten Informationen abrufen können, d.[NB]h. etwa die voraussichtliche Rentenhöhe oder bestehende Beitragslücken.
Weshalb braucht es nun dieses Gesetz? Grundsätzlich gilt, dass alles staatliche Handeln eine gesetzliche Grundlage benötigt. Die Regulierung der ersten Säule, d.[NB]h. der AHV, der IV, der EO und der Familienzulagen, liegt bereits heute beim Bund; die Leistungen sind national geregelt. Die Durchführung der ersten Säule ist jedoch bei den Kantonen und teilweise auch bei den Verbandsausgleichskassen angesiedelt. Es bestehen öffentliche und private Ausgleichskassen, die die erste Säule abwickeln. Für die Digitalisierung ergibt es jedoch wenig Sinn, wenn zehn oder zwanzig unterschiedliche Online-Portale bestehen.
Dies hat auch die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) erkannt. Allen, die argumentieren, es brauche keine Lösung des Bundes, sondern eine der Kantone, sei der Bericht der EFK zur Lektüre empfohlen. Er fällt bezüglich der bisherigen Digitalisierungsanstrengungen der Ausgleichskassen leider wenig schmeichelhaft aus. Er zeigt, dass diese bisher hohe Kosten verursacht haben und dass keine gemeinsame Lösung erzielt werden konnte. Auch aus diesem Grund ist es im Interesse der Steuerzahler sinnvoller, ein einziges Portal statt mehrere Dutzend Portale zu betreiben.
Übrigens machen wir im Gesundheitswesen derzeit genau das Gleiche: das Patientendossier, das neu "Gesundheitsdossier" heisst. Auch dort ist man zur Überzeugung gelangt, dass es in einem Land mit 9 Millionen Einwohnern keinen Wettbewerb bei der digitalen Grundinfrastruktur braucht. Bei der Autobahn und beim Schienennetz haben wir ja auch keinen Wettbewerb. So ist es auch hier sinnvoll, dass wir eine einheitliche Infrastruktur haben, die den Bürgerinnen und Bürgern einen einfachen Zugang zu ihren Vorsorgedaten gibt.
Dieses relativ schlanke Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen setzt also gemeinsame Standards. Es übernimmt nicht die Aufgaben der Durchführungsstellen; es ist ganz klar und bewusst so gemacht, dass diese weiterhin bei den Kantonen bleiben. Aber es definiert in Zukunft Standards, wie man digital miteinander kommuniziert und wie die Versicherten entsprechend an die Informationen kommen, die sie betreffen. Wir haben jetzt gehört, dass dies langfristig weniger Kosten verursacht, weil der heutige papierlastige Prozess zwar nicht hinfällig wird, aber sicherlich abnehmen wird.
Wir von der Mehrheit haben auch Folgendes gemacht: Wir haben selbstverständlich die Kritik aus der Vernehmlassung ernst genommen und wollen einen Passus ins Gesetz schreiben, mit dem den Durchführungsstellen explizit auch das Recht eingeräumt wird, in die Entwicklung dieser Plattform eingebunden zu werden. Das ist auch mir persönlich ein grosses Anliegen. Die Durchführungsstellen leisten in den Kantonen eine sehr wichtige und hervorragende Arbeit. Wir müssen sie einbeziehen, wenn auf nationaler Ebene eine solche Plattform entwickelt wird. Das soll nun explizit im Gesetz [PAGE 755] verankert werden. Ich danke auch den Durchführungsstellen, dass sie sich so engagiert haben.
Das Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen ist auch eine Grundlage für ein digitales Vorsorgeportal. Wir regeln hier bewusst lediglich die staatliche Sozialversicherung und nicht die private, also nicht die zweite und die dritte Säule. Aber wenn wir einen guten digitalen Zugang zur ersten Säule ermöglichen, ist es viel einfacher, auch Portale zu bauen, die den Leuten eine Gesamtübersicht über die eigene Vorsorgesituation bieten. Dazu leistet dieses Gesetz ebenfalls einen wichtigen Beitrag.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und sie nicht an den Bundesrat zurückzuweisen.