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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 1999-12-13

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 1999-12-13

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist aufgrund einer Lagebeurteilung im Energiebereich zur Überzeugung gelangt, dass die in der Verordnung über die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraftnutzung (VAEW) enthaltenen Kriterien für die Ausgleichsbeiträge zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr adäquat sind. Die Kriterien für die Ausgleichsbeiträge, wie sie in der jetzt gültigen Verordnung festgehalten sind, genügen den Verhältnissen nicht mehr. Dies betrifft namentlich die Bestimmungen über die Berechnung der wirtschaftlichen Realisierungswahrscheinlichkeit eines Vorhabens. Den bereits stark gefallenen Strompreisen ist Rechnung zu tragen.

Der Bundesrat hat deshalb den Auftrag erteilt, eine Revision dieser Verordnung an die Hand zu nehmen. Mit der Änderung der immerhin seit über vier Jahren geltenden Verordnung wird keine Rechtsunsicherheit geschaffen, sondern lediglich die seit Herbst 1995 eingetretene Entwicklung im Elektrizitätsmarkt berücksichtigt. Zudem wird mit Blick auf die bereits eingereichten Gesuche geprüft, wie das Übergangsrecht zweckmässig und korrekt ausgestaltet werden kann. Eine Gefährdung des künftigen Elektrizitätsmarktgesetzes ist nicht ersichtlich.