Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2026-04-29
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-04-29
Wortprotokoll
Ich möchte aus Sicht der Kommission zu zwei Punkten Stellung nehmen, um diese klarzustellen, erstens zum Thema der Zentralisierung und zweitens zur Frage, weshalb ein separates Gesetz erforderlich ist.
1.[NB]Im Rahmen der Diskussion wurde heute gesagt, die Kantone würden verlieren, weil das eine Zentralisierungsvorlage sei. Fakt ist, dass im Rahmen der Vernehmlassung in Bezug auf die Mitsprache der Durchführungsstellen Vorbehalte gemacht wurden. In der Kommission haben wir das diskutiert. Der gesetzliche Anker, durch den ein Zusammenhang mit einer Zentralisierung vielleicht hergestellt werden könnte, ist einzig, dass die Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) eine neue Aufgabe übernimmt, welche nun endlich gesetzlich festgeschrieben wird, und dass sämtliche zentralen Informationssysteme des Bundes für die erste Säule in einem neuen Gesetz - nämlich in dem, von dem wir heute sprechen - transparent geregelt werden. Das ist kein Machtabbau bei den Kantonen, sondern das ist einfach eine gute gesetzliche Grundlage, damit diese Plattform funktioniert.
Was auch im Gesetz steht, und das hat auch nichts mit Zentralisierung zu tun, ist, dass sämtliche Versicherer nach ATSG - das sind die AHV, die IV und die weiteren [PAGE 756] Sozialversicherungen in der ersten Säule - den Versicherten einen elektronischen Kommunikationskanal anbieten müssen und auch Vorgaben zur Interoperabilität untereinander, also IV mit AHV usw., einhalten müssen. Wenn man sagt, Zentralisierung sei Machtabbau bei den Kantonen, möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, dass es vor allem für die Versicherten eine bessere Governance geben wird, als wenn eine dezentrale Struktur vorhanden wäre. Mit dieser Vorlage werden auch die Durchführungsstellen nicht abgeschafft; sie haben die gleichen Funktionen.
2.[NB]Weshalb braucht es ein neues Gesetz? Es gab in der Kommission eigentlich drei Varianten: Die erste war, alles im ATSG zu regeln. Das hätte dann kein neues Gesetz gegeben, aber die Gründe dagegen sind klar: Die Plattform bei der ZAS müsste für die elektronische Kommunikation mit den Versicherten auch von der Kranken-, der Unfall- und der Arbeitslosenversicherung benutzt werden, aber die anderen Informationssysteme des Bundes in der ersten Säule würden in separaten Spezialgesetzen geregelt bleiben. Deshalb, weil das unübersichtlich wäre, hat die Kommission nicht diesen Weg gewählt.
Der zweite Weg wäre, alles im AHV-Gesetz zu regeln: Das hätte aber sehr komplexe Verweisbestimmungen in allen Spezialgesetzen zur ersten Säule zur Folge und wäre ebenfalls sehr unübersichtlich.
Der gewählte Weg ist das Spezialgesetz BISS mit einer transparenten Übersicht über sämtliche Informationssysteme des Bundes der ersten Säule und einer klaren Regelung der Finanzierung.
Zur Klärung: Ein Votant für Nichteintreten hat gesagt, dass das allenfalls auf weitere Sozialversicherer oder Versicherer ausgedehnt würde. Die Kommission hat einen Bericht in Auftrag gegeben, wie das wäre, wenn weitere Versicherer zur elektronischen Kommunikation verpflichtet würden. Das Ergebnis dieses Berichtes wird im Zweitrat, im Ständerat, diskutiert. Dann werden wir Rückmeldungen haben, ob das einerseits sinnvoll und andererseits gewünscht ist.