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Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · 2026-04-29

Gugger Niklaus-Samuel · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-04-29

Wortprotokoll

Stellen Sie sich einen Moment vor: Ein Paar freut sich auf ein Kind. Es plant, es hofft, es liebt - und dann, plötzlich, ist alles vorbei. Keine Wiege, kein erster Schrei, nur Leere und Stille. Und danach kommt der Alltag zurück, sofort - zurück zur Arbeit, zurück zur Pflicht.

Und unser Gesetz sagt: kein Anspruch auf Trauerzeit. Genau hier liegt das Problem. Heute gilt, dass eine Frau, die ihr Kind vor der 23.[NB]Schwangerschaftswoche verliert, keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub hat. Auch der Vater hat keinen Anspruch, obwohl auch er betroffen ist, obwohl auch er trauert. Genau das anerkennt unser Recht heute nicht ausreichend, obwohl der Bundesrat selbst von erschütternden Ereignissen spricht und obwohl wir wissen, dass etwa jedes vierte bis sechste Kind aller bekannten Schwangerschaften in einer Fehlgeburt endet. Das entspricht in der Schweiz schätzungsweise rund 20[NB]000 Fällen pro Jahr. Eltern, die ein ungeborenes Kind verlieren, brauchen Anerkennung: Anerkennung dafür, dass ein Verlust, egal wann er passiert, real ist; Anerkennung dafür, dass Trauer Raum braucht. Das wäre echtes Mitgefühl.

Diese Motion will hier eine Lücke füllen. Konkret fordern wir mindestens drei Tage bezahlten Urlaub für die Mutter, mindestens einen Tag für den zweiten Elternteil. Die Forderung ergänzt auf unkomplizierte Weise das bestehende System, ohne es infrage zu stellen. Der Anspruch auf Mutterschaftsurlaub bei Totgeburten bleibt bestehen. Mit der Umsetzung der Motion Gysin Greta 21.3734 wird künftig auch der Vater oder die Ehefrau der Mutter bei einer Totgeburt einen Leistungsanspruch haben. Dieser Schritt ist richtig und wichtig. Aber bei einer Fehlgeburt in den ersten Monaten der Schwangerschaft gibt es weder für die Mutter noch für den Vater einen Anspruch auf eine Trauerzeit. Genau diese Lücke bleibt bestehen.

In diesem Zusammenhang ist das Postulat 23.3962 der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates zu erwähnen. Es ist überwiesen und noch in Bearbeitung. Wie der Titel "Unterstützung für Frauen nach einer Fehl- oder Totgeburt" zeigt, berücksichtigt es jedoch in erster Linie die Mutter. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur vorliegenden Motion in Aussicht gestellt, im Rahmen des Postulatsberichtes die Situation beider Elternteile zu beleuchten. Hierzu habe ich zuhanden des Amtlichen Bulletins, aber auch direkt an die Frau Bundesrätin, eine Frage, und ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, mir dies zu bestätigen: Sie haben die Motion Gysin Greta im Bundesrat schon besprochen. Wollen Sie die Aufhebung dieser Regelungslücke von der 1.[NB]bis zur 23.[NB]Woche unterstützen? Es ist ein wichtiger und zu begrüssender Schritt, dass der Bundesrat die Problematik erkannt hat und dass er bereit ist, den Blick zu erweitern, über die Situation der Mutter hinaus, hin zu einer umfassenderen Betrachtung des gemeinsamen elterlichen Verlustes.

Vor diesem Hintergrund und im Vertrauen darauf, dass der Bundesrat auch diese Frage im Rahmen des laufenden Berichtes umfassend prüft, würde ich meine Motion dann zurückziehen.