Balmer Bettina · Nationalrat · 2026-04-29
Balmer Bettina · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2026-04-29
Wortprotokoll
"Digitale Transformation schweizweit mit gebündelten Kräften angehen!" - so lautet der Titel der Standesinitiative St.[NB]Gallen. Das tönt gut. Tatsächlich stellt sich die Frage, warum wir ein solches Anliegen hier in diesem Saal überhaupt diskutieren müssen.
Konkret lädt der Kanton St.[NB]Gallen die Bundesversammlung ein, dahin gehend tätig zu werden, dass eine Bundesstelle, zum Beispiel die Bundeskanzlei, technische, organisatorische und prozedurale Standards festlegen kann, welche die Nutzerfreundlichkeit, die Sicherheit, die Qualität des Datenmanagements und die Interoperabilität von elektronischen Services verbessern. Weiter will der Kanton St.[NB]Gallen, dass die Standards für die Verwaltungen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und für mit öffentlichen Aufgaben betraute Dritte für verbindlich erklärt werden können und dass die Setzung von solchen Standards, die für die Kantone und Gemeinden verbindlich sind, der Zustimmung der Organisation Digitale Verwaltung Schweiz bedarf.
In der Kommission hat die Standesinitiative vor allem aus prozeduralen Gründen Anlass zur Diskussion gegeben. Sie wurde schliesslich mit 10 zu 10 Stimmen mit Stichentscheid der Präsidentin abgelehnt. Wir wurden uns kommissionsintern bezüglich des weiteren Vorgehens also nicht einig.
Die Sicht der Befürworter der Standesinitiative ist rasch geklärt, denn einerseits hat bereits der Ständerat dieser Standesinitiative St.[NB]Gallen Folge gegeben, und andererseits ist es ein legitimes und fortschrittliches Anliegen, dass technische, organisatorische und prozedurale Standards bei der Digitalisierung festgelegt werden, die für alle öffentlichen Verwaltungen gelten und die nötigenfalls auch für verbindlich erklärt werden können. Die Befürworter der Standesinitiative möchten ein Zeichen setzen und sichergehen, dass der Bund die an ihn herangetragene Aufgabe ausführt.
Einige WBK-N-Mitglieder haben aus grundsätzlichen Bedenken gegen die digitale Transformation dagegen gestimmt. Andere Mitglieder der WBK-N lehnen die Standesinitiative, wie erwähnt, ausschliesslich aus prozeduralen Gründen und den aus ihrer Sicht anfallenden Doppelspurigkeiten ab.
Schon die Erfüllung des Postulates 23.3050, "Verbindliche Standards für die digitale Verwaltungslandschaft in der Schweiz. Braucht es einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung?", hat gezeigt, dass Bund, Kantonsregierungen, Gemeinden und Städte daran sind, die digitale Koordination in der Schweiz zu verbessern. Weiter hat die Staatspolitische Kommission des Ständerates am 16.[NB]Januar 2026 die Kommissionsmotion 26.3005, "Die Verfassung braucht einen Digitalisierungsartikel", eingereicht, die auf die Motion Würth 24.4045 mit dem fast gleichlautenden Titel "Die Schweiz braucht einen Digitalisierungsartikel in der Verwaltung" zurückgeht.
Die Kommissionsmotion 26.3005 wurde am 18.[NB]März 2026 vom Ständerat angenommen. Darin wird der Bundesrat beauftragt, dem Parlament Botschaft und Entwurf für einen Digitalisierungsartikel in der Bundesverfassung vorzulegen. Dieser Entwurf soll unter Einbezug der Kantone entwickelt werden, und dabei sollen die Grundprinzipien der von Bund und Kantonen getragenen Zusammenarbeitsorganisation Digitale Verwaltung Schweiz beachtet werden.
Diejenigen, die der Standesinitiative St.[NB]Gallen aus prozeduralen Gründen keine Folge geben wollen, gehen also davon aus, dass die schrittweise Einführung gemeinsamer Standards unter Berücksichtigung kantonaler Bedürfnisse und Besonderheiten auch ohne diese Standesinitiative gelingen [PAGE 811] wird, zumal es bereits ein Postulat und eine Kommissionsmotion aus dem Ständerat mit dem gleichen Anliegen gibt.