Rutz Gregor · Nationalrat · 2026-04-30
Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-30
Wortprotokoll
Ein Land, in dem vier Sprachen gesprochen werden und in dem ganz viele verschiedene Kulturen und viele Minderheiten friedlich miteinander leben können, in dem ein Klima der Toleranz, der Freiheit und Demokratie herrscht, ist ein wundervolles Land. Unsere direkte Demokratie und der föderalistische Staatsaufbau sind der Boden für Wohlstand und Wohlergehen in der Schweiz. Das hängt eng damit zusammen, dass ganz viele daran mitarbeiten. Darum gibt es in unserem Land nicht nur einfach Rechte, sondern auch Bürgerpflichten. Diese Verbindung zwischen Bürgerrechten und Bürgerpflichten ist eine ganz wichtige Sache. Darüber müssen wir sprechen, wenn wir uns heute mit dieser Initiative befassen.
Die Schweiz ermöglicht allen, ob Schweizerbürger oder nicht, Rechte in einem Umfang, die man in keinem anderen Land kennt. Wenn man das Stimm- und Wahlrecht in der Schweiz besitzt, kann man während eines Jahres häufiger abstimmen als die meisten anderen Menschen auf diesem Planeten in ihrem ganzen Leben. Die Schweiz ermöglicht In- und Ausländern ein Maximum an Freiheit. In der Schweiz dürfen Ausländer demonstrieren, sie dürfen ihre politische Meinung äussern, sie dürfen Petitionen unterschreiben. In vielen anderen Ländern auf diesem Planeten würden sie dafür verhaftet, kämen ins Gefängnis oder hätten Nachteile zu befürchten. Wir dürfen stolz darauf sein, dass die Mündigkeit und die Freiheit jedes Einzelnen bei uns einen grossen Stellenwert haben. Wir nehmen jeden Einzelnen ernst, ob er Schweizerbürger ist oder nicht. Bei uns kommt es nicht darauf an, welche Sprache er spricht, welche politische Ausrichtung, sexuelle Orientierung oder Religion er hat, welche kulturellen Bräuche er pflegt.
Wichtig aber ist die Einhaltung gewisser Grundregeln. Das ist besonders wichtig, wenn man das Schweizer Bürgerrecht, welches eben nicht nur aus Rechten besteht, sondern auch mit vielen Pflichten verbunden ist, erwerben möchte. Daher ist unsere Rechtsordnung aus guten Gründen so aufgebaut, dass Artikel 38 der Bundesverfassung die Mindestanforderungen formuliert, welche für die Einbürgerung gelten - die Einbürgerung, die wegen des föderalistischen Staatsaufbaus Sache der Kantone und der Gemeinden ist.
Wir stellen fest, dass durchaus Handlungsbedarf besteht, allerdings an einem ganz anderen Ort, als es diese Initiative vorschlägt. Wir müssen wieder viel genauer darauf schauen, dass dort, wo der Schweizer Pass vergeben wird, die Integration auch wirklich stattgefunden hat. Die Integration, ein wichtiges Erfordernis, ist eine Obliegenheit derjenigen Menschen, die in die Schweiz kommen und die Rechte, die mit dem Pass verbunden sind, erwerben möchten. Sie müssen aber auch bereit sein, die Pflichten zu erfüllen.
In der Stadt, aus der ich komme, werden jedes Jahr Hunderte und Tausende eingebürgert. Vielfach wird gar nicht gross hingeschaut, ob diese Leute einer Landessprache mächtig sind und ob sie wirklich mit den Sitten und Gebräuchen in diesem Land vertraut sind und sie auch pflegen. Das sehen Sie nachher bei den Abstimmungen, bei denen es immer wieder in gewissen Stadtkreisen massiv tiefere Stimmbeteiligungen gibt. Man sieht dort, dass sich die Leute nicht interessieren oder dass sie die Fragen gar nicht verstehen - und das ist schwierig.
Gerade wenn wir das Klima der Offenheit und Toleranz, der Freiheit und Achtung des Einzelnen aufrechterhalten wollen, ist es wichtig, dass wir den Grundregeln, die auch im Einbürgerungsprozess im Zentrum stehen, Sorge tragen. Vor diesem Hintergrund beantragen wir Ihnen, Artikel 38 der Verfassung dahin gehend zu ergänzen, dass selbstverständlich nach wie vor der Bund die Mindestanforderungen für die Einbürgerung formuliert, dass aber diejenigen Menschen, die den Schweizer Pass erwerben möchten, sich verpflichten, die anderen Staatsangehörigkeiten, die sie haben, aufzugeben und ihre anderen Pässe spätestens nach zwei Jahren abzugeben. Damit stellen wir eben sicher, dass sie den Schweizer Pass möchten, weil ihnen die Schweiz am Herzen liegt, weil sie hier zur Gemeinschaft beitragen möchten und nicht zur Optimierung ihrer Lebenssituation oder weil sie sich davon gewisse Vorteile erhoffen.
Vor diesem Hintergrund beantrage ich Ihnen, dem Minderheitsantrag[NB]II zuzustimmen. Sie finden ihn auf Seite 5 der Fahne.