de Courten Thomas · Nationalrat · 2026-04-30
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-04-30
Wortprotokoll
Ich deklariere meine Interessenbindung: Ich bin Mitglied im Vorstand des Schweizerischen Verbandes der Bürgergemeinden und Korporationen. Ich bin auch Mitglied des Vorstandes des Verbandes Basellandschaftlicher Bürgergemeinden. Das Bürgerrecht und sein Wesen sind mir wichtig, ich halte es hoch. Mir sind aus diesen Tätigkeiten, aus diesen Vorständen auch die Einbürgerungsverfahren bestens vertraut. Ich lehne diese Initiative auch vor diesem Hintergrund entschieden ab, sie geht zu weit. Ich nenne Ihnen sechs Gründe dafür:
1.[NB]Unser werthaltiges Bürgerrecht wird torpediert. Die Demokratie-Initiative richtet sich gegen das heutige dreistufige [PAGE 826] Bürgerrecht. Wer sich in der Schweiz einbürgern lässt, erwirbt das Gemeindebürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht und die Staatsbürgerschaft. Diese dreifache Verankerung entspricht dem Kern unseres föderalen Staatsaufbaus. Sie ermöglicht ein Bürgerrecht, das an die Gegebenheiten in den Gemeinden und Kantonen angepasst ist. Mit einem schweizweit einheitlichen Einbürgerungsverfahren würde die Initiative diesen zentralen Aspekt jedes Einbürgerungsverfahrens radikal beseitigen.
2.[NB]Es gibt eine Einmischung in kantonale und kommunale Kompetenzen. Die Initiative greift erheblich in die kantonalen Kompetenzen und die föderalistische Ausgestaltung des ordentlichen Einbürgerungsverfahrens ein. Ich will an der Dreistufigkeit des Schweizer Bürgerrechts und an den Kompetenzen der jeweiligen Staatsebenen festhalten.
3.[NB]Effiziente Bürgergemeinden werden übergangen. Die Demokratie-Initiative richtet sich voll gegen die Bürgergemeinden. In sechs Kantonen der Schweiz sind die Bürgergemeinden für die ordentlichen Einbürgerungsverfahren zuständig, so auch in meinem Kanton, dem Kanton Basel-Landschaft. Das Einbürgerungswesen ist eine der Kernaufgaben der Bürgergemeinden. Ihre Kompetenzen, Prozesse und Strukturen sind klar und effizient. Wird die Initiative angenommen, stellt das die Existenz der Bürgergemeinden und die[NB]effiziente[NB]Bearbeitung[NB]von Einbürgerungsgesuchen infrage.
4.[NB]Es ist auch ein Angriff auf die Demokratie und die Gesetzmässigkeit. Die für die Einbürgerung auf kommunaler Stufe zuständigen Gremien sind demokratisch legitimierte Behörden und Kommissionen. Den Vorwurf der Initianten, diese Gremien agierten willkürlich, weise ich entschieden zurück. Bei Einbürgerungsentscheiden werden die zentralen rechtsstaatlichen Grundsätze und verfassungsrechtlichen Bestimmungen - namentlich das Willkürverbot, das Diskriminierungsverbot, der Schutz der Privatsphäre und der Anspruch auf rechtliches Gehör - respektiert.
5.[NB]Es gibt keinen Anspruch auf Einbürgerung. Die Volksinitiative fordert einen Paradigmenwechsel bei Einbürgerungsverfahren, indem automatisch ein Anspruch auf Einbürgerung bestehen soll. Auch das weise ich zurück. Die geltende Praxis schliesst niemanden aus, der die Bedingungen für eine ordentliche oder für eine vereinfachte Einbürgerung erfüllt. Das Bürgerrecht steht allen offen. Die Initiative wird nichts an der Tatsache ändern, dass sich viele Personen gar nicht einbürgern lassen wollen. Die Einbürgerung darf nicht zur Willkür verkommen, sondern soll anhand von objektiv messbaren Kriterien erfolgen. Es darf keinen Rechtsanspruch auf das Schweizer Bürgerrecht geben.
6.[NB]Es besteht eine hohe Legitimation der neuen Staatsbürgerschaft. Die heutigen Einbürgerungsverfahren haben eine hohe Legitimation, da sie durch gewählte Volksvertreter oder durch Beschlüsse von Gemeindeversammlungen erfolgen. Wer so Schweizerin oder Schweizer wird, weiss, dass eine Aufnahme ins Bürgerrecht erst nach einer Prüfung aller Voraussetzungen möglich ist und dass er oder sie dann auch als dafür geeignet und anerkannt gilt. Der Akt der Einbürgerung wird, da er durch die bestehende Gemeinschaft erfolgt, nicht als formeller Akt einer nationalen Instanz und damit nicht als aufgezwungen empfunden. Wer durch die Willensbekundung einer Gemeinschaft in sie aufgenommen wird, ist dort willkommen, wird auch als Mitglied akzeptiert und willkommen geheissen. [GZ]
Mein Fazit: Lehnen Sie diese Initiative ab.