Masshardt Nadine · Nationalrat · 2026-04-30
Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-04-30
Wortprotokoll
Vor zwei Jahren hat die Stimmbevölkerung das Stromgesetz angenommen und damit die strukturierte Beschaffung eingeführt. Ziel war und ist es, Haushalten möglichst stabile Strompreise zu garantieren, also Preisausschläge zu minimieren und Fehlanreize durch zu kurzfristige Beschaffung zu vermeiden. Dieser Grundsatz ist in Artikel 6 Absatz 5bis des Stromversorgungsgesetzes verankert. Grundversorger müssen Energie im Voraus und strukturiert beschaffen, um die Auswirkungen von Marktpreisschwankungen auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher abzufedern.
Seit 2025 ist diese Regelung in Kraft. Doch die Praxis zeigt, dass sie zu unerwünschten Effekten führt. Deshalb braucht es eben die vorliegende Präzisierung, eine Anpassung, die sowohl inhaltlich richtig ist als auch dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Das bestätigt auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme.
Die Stromnachfrage unterliegt Schwankungen. Neben der Energiebeschaffung soll gemäss der hier vorgeschlagenen Präzisierung auch der Verkauf von Überschüssen aufgrund von Nachfrageschwankungen explizit möglich sein. Denn die aktuelle Situation schafft einen Fehlanreiz. Grundversorger könnten ihre Beschaffung kurzfristig und risikoreich ausrichten, um Verkäufe und damit verbundene Verluste zu vermeiden.
Der Vorschlag der Kommission klärt deshalb den Begriff der Beschaffungskosten und schlägt eine Präzisierung vor. Künftig werden die Nettokosten, also sämtliche Kosten minus allfällige Gewinne, bei der Festlegung der Grundversorgungstarife berücksichtigt. Entscheidend ist aber, dass diese [PAGE 848] Regelung nicht zu Missbräuchen führt. Es darf keine Anreize geben, absichtlich oder aufgrund ungenauer Prognosen plötzlich zu viel Energie zu beschaffen und die daraus entstehenden Verluste durch kurzfristige Verkäufe am Spotmarkt an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Deshalb sieht der Vorschlag vor, wir haben es bereits gehört, dass nur die Kosten von notwendigen Transaktionen angerechnet werden könnten. Um die Einhaltung sicherzustellen, soll zudem die Aufsicht gestärkt werden. Es gibt strengere Vorgaben wie die Trennung der Portfolios, eine dokumentierte Beschaffungsstrategie sowie ein Monitoring und Stichprobenkontrollen durch die Elcom.
Zusammengefasst unterstützt die SP-Fraktion die vorgeschlagene Präzisierung. Sie wird aber die Umsetzung und Entwicklung sehr aufmerksam beobachten.