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Ryser Franziska · Nationalrat · 2026-06-01

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2026-06-01

Wortprotokoll

Mindestlöhne wurden nicht aus einer Laune heraus eingeführt, sie sind eine Antwort auf reale Probleme im Arbeitsmarkt, auf die Tatsache, dass Menschen Vollzeit arbeiten und trotzdem zu wenig Geld zum Leben verdienen. Mit dieser Vorlage wollen Sie dieses Instrument unterlaufen. Zumindest der Ständerat hat eingesehen, dass die Übersteuerung demokratisch legitimierter Entscheidungen höchst kritisch ist. Die Ausnahme für Mindestlöhne, die bereits vor dieser Gesetzesvorlage beschlossen wurden, wie etwa in den Kantonen Genf, Neuenburg, Basel-Stadt oder Jura, ist ein Kompromiss für die Vergangenheit und ein kleiner Schritt in Richtung einer demokratisch verträglichen Vorlage. Dieser Schritt muss nun aber konsequent weitergedacht werden.

Mit der Minderheit Amoos wird auch für die Zukunft ein solcher Kompromiss gefunden. Wird ein Mindestlohn beschlossen, so erhalten die Sozialpartner Zeit, um zu reagieren. Sie können bei der nächsten Verhandlung der GAV die Löhne anpassen. Spätestens aber nach zwei Jahren müssen die Löhne auf das Niveau der geltenden Mindestlöhne angehoben werden. Das schafft Verbindlichkeit, und es schafft Fairness. Denn ohne klare Fristen besteht die Gefahr, dass über Jahre hinweg zu tiefe Löhne bestehen bleiben. Und genau das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel.

Mindestlöhne sind keine symbolischen Grössen, sie sind eine verbindliche Untergrenze. Sie sollen sicherstellen, dass Arbeit vor Armut schützt. Und so kommen wir auch wieder näher zurück an die Verfassung. Denn die Kantone haben gemäss Bundesverfassung das Recht, Mindestlöhne einzuführen. Eine Übersteuerung durch privatrechtliche Verträge - ein allgemeinverbindlich erklärter GAV ist nichts anderes - ist schlicht nicht verfassungskonform. Mit der Minderheit Amoos könnte man die Vorlage schon beinahe als demokratisch verträglich bezeichnen.

Deshalb unterstützen wir den Antrag der Minderheit bei Artikel 1 Absatz 4 für einen Lohnschutz, der seinen Namen auch verdient.