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Marti Samira · Nationalrat · 2026-06-01

Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-01

Wortprotokoll

Ich möchte offenlegen, dass ich meine Motion quasi gleichzeitig mit der gleichlautenden Motion Gapany 24.3581 eingereicht habe und dass sie in Koordination mit den Sozialpartnern, d.[NB]h. den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden, entstanden ist.

Die Schlechtwetterentschädigung ist ein Instrument der Arbeitslosenversicherung. Sie wird von den Sozialpartnern selbst über Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge finanziert, also nicht über Steuereinnahmen, und dient typischerweise - wie Sie wissen - dazu, sich kollektiv gegen Risiken abzusichern, die alle betreffen können. Theoretisch deckt sie nicht nur Schnee ab, wenn wir beim schlechten Wetter bleiben, sondern auch extreme Hitzetage, die aufgrund des Klimawandels immer häufiger zum Problem werden, während Schnee immer seltener ein Problem darstellt.

Praktisch ist es jedoch so, dass die heutige Gesetzgebung eine gute Anwendbarkeit der Schlechtwetterentschädigung auf Hitzewellen verunmöglicht. Die geltende Regelung erlaubt nur ganz- oder halbtägige Anrechnungen und sieht eine Karenzfrist von drei Tagen vor. Um die Entschädigung auch im Sommer real anwenden zu können, müssen Unternehmen den effektiven Arbeitsaufwand auf Stundenbasis abrechnen können und nicht hinsichtlich ganzer Tage, da die Temperaturen etwa auf dem Bau typischerweise erst am Nachmittag so hoch sind, dass nicht mehr gearbeitet werden kann, dass es also ohne Gefährdung der Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht mehr möglich ist, beispielsweise auf der Baustelle zu arbeiten. Die dreitägige Karenzfrist stellt ebenfalls ein grosses Hindernis dar, zumal - und auch das wissen Sie - Hitzewellen oft nur kurz, dafür jedoch besonders heftig auftreten. Meine Motion und die gleichlautende Motion Gapany aus dem Ständerat wollen die gesetzlichen Grundlagen so anpassen, dass die Auszahlung der Schlechtwetterentschädigung auch bei grosser Hitze für bestimmte Erwerbszweige vereinfacht wird.

Die Motion Gapany wurde im September 2024 im Ständerat deutlich angenommen, während Sie - und auch das sage ich in aller Transparenz - das Begehren im März des letzten Jahres abgelehnt haben. Deshalb mache ich mir heute keine grossen Illusionen und gehe nicht davon aus, dass sich die Meinungen grundlegend verändert haben. Aber wir haben gerade im Mai wieder einige sehr heisse Tage erlebt. Vielleicht hat dies bei Ihnen zu einer späten Einsicht geführt, dass wir hier tatsächlich mit einem Umbruch im Versicherungsgeschäft konfrontiert sind, d.[NB]h., dass in den Wintermonaten immer weniger Mittel benötigt werden, während die Versicherung im Sommer nicht funktioniert. Das zeigt sich auch in den Zahlen: Noch vor 16 Jahren, also im Jahr 2010, wurden Schlechtwetterentschädigungen in Höhe von 80 Millionen Franken ausbezahlt, während es 2024 nur noch rund 10 Millionen Franken waren. Das ist darauf zurückzuführen, dass die eisig kalten Tage im Winter seltener geworden sind.

Die wetterbedingten Herausforderungen haben sich verändert. Die Kosten dieses Vorstosses werden von den Sozialpartnern auf jährlich 15 Millionen Franken geschätzt. Dafür müssen die Beiträge nicht erhöht werden. Abgesehen davon wird die Versicherung von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern selbst finanziert. Dazu kommt, dass die Arbeitslosenversicherung - es ist immer wieder wichtig, das ins Verhältnis zu stellen - insgesamt über Reserven von rund 6 Milliarden Franken verfügt. Da sind dann 15 Millionen Franken bei der Schlechtwetterentschädigung relativ wenig, wenn wir sehen, dass wir bereits in den letzten 15 Jahren 70 Millionen eingespart haben.

In der Hoffnung, damit Ihre Meinung ändern zu können, bitte ich Sie, diesem Vorstoss zuzustimmen.