Jositsch Daniel · Ständerat · 2026-06-02
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-02
Wortprotokoll
Mit dem Vorstoss soll erreicht werden, dass die Strafprozessordnung in dem Sinne angepasst wird, dass die Strafbehörden dazu verpflichtet sind, Aus- und Weiterbildung zu gewährleisten. Die Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen beantragt diese Motion mit 8 zu 3 Stimmen zur Ablehnung, wobei eine Minderheit sie unterstützen möchte.
Die Ablehnung der Mehrheit der Kommission gründet auf folgenden Überlegungen:
Erstens sind für die Organisation der Strafbehörden nach Artikel 14 Absatz 2 StPO die Kantone und nicht der Bund zuständig. Das heisst, es fehlt uns schon grundsätzlich die Kompetenz, in diesem Bereich zu legiferieren.
Zweitens erscheint der Vorstoss der Mehrheit der Kommission als unnötig. Denn bereits heute gewährleisten die Kantone selbstständig die Aus- und Weiterbildung ihrer Strafbehörden.
Drittens geht die Motion zu weit, denn sie umfasst sämtliche Strafbehörden, das heisst neben der Polizei auch die Staatsanwaltschaft und die Richter. Es kann nicht gemeint sein, dass der Bund sich auch noch um die Ausbildung von Staatsanwälten und insbesondere Richtern kümmert. Das wäre auch aus Sicht der Gewaltenteilung etwas heikel, und das ist auch die falsche Ebene. Wenn wir auf Bundesebene eine Lösung finden und alles über den gleichen Leisten schlagen würden, dann würden wir ignorieren, dass es unterschiedliche Kantone gibt, die unterschiedliche Bedürfnisse haben. Es gibt sehr kleine Kantone, bei denen die Anforderungen an die Strafbehörden andere sind als bei den grossen Kantonen.
Schliesslich stellt sich auch die Frage, was die Konsequenzen wären, wenn ein Mitarbeiter im Rahmen der Aus- und Weiterbildung als nicht genügend eingestuft würde. Der Bund könnte keine Konsequenzen durchsetzen, eben weil ihm die Kompetenz fehlt.
Aus allen diesen Gründen ist die Mehrheit der Meinung, dass der Vorstoss von der Kompetenzordnung her nicht am richtigen Ort ist, unnötig ist und zu weit geht.
Die Mehrheit ersucht Sie daher, die Motion abzulehnen.