Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2026-06-03
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-03
Wortprotokoll
Wir sind im Differenzbereinigungsverfahren zum Thema Schuldensanierung. Die Mitte-Fraktion ist bereit, wie bereits in der ersten Debatte, Hand zu bieten, dass eine Schuldensanierung für Privatpersonen, die komplett in die Schuldenfalle geraten sind, möglich ist und gesetzlich geregelt wird. Es ändert aber nichts an dem, was wir bereits in der ersten Diskussion gesagt haben, dass die Schuldnerinnen und Schuldner auch zukünftig dazu angehalten werden sollen, primär Schulden zu begleichen. Das ist der entscheidende Punkt.
Ich komme zuerst kurz zu meinem Minderheitsantrag und werde anschliessend noch zwei, drei generelle Bemerkungen machen.
Wir wollen uns bei Artikel 339 Absatz 1 Buchstabe b dem Ständerat anschliessen. Dieser Artikel aber birgt schon jetzt einen Fehler, den der Ständerat so wollte, weshalb wir darüber nicht noch einmal diskutierten, nämlich die Tatsache, dass vom abgeschöpften Einkommen zuerst der Staat entschädigt wird, d.[NB]h., dass vorab die Steuern bezahlt werden. Das ist eigentlich nichts anderes als eine Privilegierung des Staates und an sich bereits problematisch. Wir haben diesen Punkt aber nicht noch einmal thematisiert, weil sich der Ständerat hier schon dem Nationalrat angeschlossen hat. Jetzt aber auch noch die Mietzinsen in die Bestimmung hineinzunehmen, wäre eine zusätzliche Inkonsequenz. Damit würde man nämlich bewirken, dass gewisse Kategorien von Gläubigern - einerseits der Staat bei den Steuern und andererseits auch noch die Vermieter bei den Mietzinsen - quasi privilegiert würden. Das würde einen Sonderstatus schaffen, welchen wir so nicht unterstützen können. Daher bitten wir Sie, die Begriffe "Mietzinsen" und "Mietnebenkosten" hier zu entfernen.
Zu den übrigen Fragen, zuerst zur Bemerkung von Herrn Schmezer, dass man "offensichtlich" alles getan habe: Es muss nicht offensichtlich sein, also quasi über alle Massen. Wir haben die klare Erwartung, dass sich diejenigen, die von dieser Schuldensanierung profitieren, auch bemühen, dass das geregelt werden kann. Aus diesem Grund ist der Begriff "offensichtlich" für uns zu offen formuliert. Wir verlangen hier eine niederschwelligere Begründung, damit es auch wirklich klar ist, dass diese Leute etwas leisten müssen. Denn wir wollen hier nicht Schuldnerinnen und Schuldner schützen, sondern wir wollen Schuldnerinnen und Schuldnern, die bereit sind, sich zu investieren und ihr Leben in den Griff zu bekommen, eine zweite Chance geben. Das ist etwas anderes, als Schuldnerinnen und Schuldner zu schützen. Darum bitte ich Sie, hier bei der Formulierung der Mehrheit zu bleiben.
Betreffend die Dauer hat Herr Schmezer gesagt, ich hätte hier gesagt, das sei sachgerecht. Ich bin immer noch der Meinung, dass zehn Jahre durchaus sachgerecht sein können. Die Botschaft von uns war aber klar: Fünf Jahre sind eindeutig zu wenig. In der ersten Runde wollte man hier unbedingt fünf Jahre. Der Ständerat sagte dann, aus seiner Sicht seien zwanzig Jahre sachgerecht. Für uns war immer klar, dass es mehr als fünf Jahre sein müssen. So gesehen können wir uns hier auch im Sinne einer Angleichung an den Ständerat einfach der Version mit zwanzig Jahren anschliessen. Fünf Jahre sind definitiv zu wenig. Das Angebot für zehn Jahre hat bestanden, nun hat der Ständerat sich klar für zwanzig Jahre entschieden, und wir bitten Sie, es ihm in diesem Saal gleichzutun.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie hier meiner Minderheit und im Übrigen der Mehrheit folgen.