Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2026-06-03
Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-06-03
Wortprotokoll
Sie wissen es, PFAS sind sogenannte Ewigkeitschemikalien. Wir beraten bald täglich über dieses Thema hier im Rat. Das war vor einer Weile noch nicht so. Sie sind sehr weit verbreitet, bleiben über Generationen in Böden und Gewässern und teilweise auch im Trinkwasser. Die Schweiz investiert heute Hunderte Millionen von Franken in den Gewässerschutz. Wir sanieren Kläranlagen, schützen Trinkwasserfassungen und überwachen unsere Gewässer mit grossem Aufwand, und das betrifft auch die PFAS.
Gleichzeitig gelangen aber weiterhin PFAS in die Umwelt. Die Folge sind Belastungen von Böden, Grundwasser, Oberflächengewässern, Lebensmitteln, Fischen usw. Die Kosten für die Beseitigung solcher Belastungen tragen am Ende die Allgemeinheit, die Wasserversorgungen, die Landwirtschaft, die betroffenen Betriebe usw. Deshalb ist die entscheidende Frage nicht nur, wie wir PFAS später wieder aus der Umwelt entfernen. Die entscheidende Frage ist auch, wie wir verhindern, dass sie überhaupt in die Umwelt gelangen, oder wie wir ihren Eintrag in die Umwelt zumindest reduzieren können. Das geht selbstverständlich nicht von heute auf morgen, aber wir brauchen definitiv einen Ausstiegsplan.
Ich danke dem Bundesrat an dieser Stelle, dass er basierend auf meinem Postulat bereit ist, einen Aktionsplan zur Reduktion von diesen langlebigen Chemikalien wie PFAS zu erarbeiten. Die Arbeiten sind am Laufen. Die Herausforderung ist enorm, und sie ist vielschichtig, und dieser Herausforderung kann mit einem Aktionsplan sicherlich sinnvoll begegnet werden.
Die Prüfung einer Sunset-Klausel, wie ich es in meinem Postulat fordere, fügt sich hier ergänzend ein. Wir müssen schrittweise einen Ausstieg aus den verschiedenen PFAS aufgleisen. Das geht, wie gesagt, nicht von heute auf morgen, und selbstverständlich geht es auch nicht für alle Substanzen oder für alle PFAS-Gruppen gleichzeitig. Das wird der Dimension absolut nicht gerecht. Das Postulat gibt die Möglichkeit, die verschiedenen PFAS-Gruppen oder -Anwendungen zu prüfen respektive zu prüfen, für welche und mit welcher Frist eine sogenannte Sunset-Klausel sinnvoll wäre.
Besonders im Fokus müssten meines Erachtens jene stehen, die zum Abbauprodukt TFA führen. TFA tritt im Grundwasser der Schweiz flächendeckend auf. Die Konzentrationen liegen etwa hundert- bis tausendfach höher als die Konzentrationen der übrigen PFAS, die bisher im Grundwasser nachgewiesen wurden. Das Besondere an TFA ist, dass die Substanz extrem langlebig ist. Für TFA liegen Daten vor, die eine reproduktionstoxische Wirkung zeigen. Auf dieser Grundlage haben die deutschen Behörden eine Einstufung als reproduktionstoxische Kategorie 1b vorgeschlagen. Eine endgültige europäische Bewertung und Harmonisierung dieser Einstufung steht allerdings noch aus. Man rechnet aber in den nächsten Monaten damit. TFA kommt insbesondere aus Kältemitteln, ist aber auch ein Abbauprodukt von Pestiziden oder von weiteren Industrieprodukten.
Eine Sunset-Klausel würde die Logik umkehren. Man könnte Gruppen definieren, die besonders heikel sind und bei denen man ein Ausstiegsszenario, eine Ausstiegsfrist wählen würde respektive auch einfordern würde. Es müsste nicht die Schädlichkeit nachgewiesen werden, sondern der Hersteller müsste darlegen, warum nicht auf dieses Produkt verzichtet werden kann, weil es etwa keine geeignete Alternative gibt. Es würde also eine gewisse Logikumkehr geben. Selbstverständlich wäre auch eine schlanke Umsetzung möglich.
Besonders wichtig ist die Perspektive des Gewässer- und Trinkwasserschutzes. Was heute in die Umwelt gelangt, kann morgen im Grundwasser, im Trinkwasser oder in den Seen und Flüssen wieder auftauchen. Die Erfahrungen mit Nitrat, Pflanzenschutzmitteln, Mikroverunreinigungen oder eben PFAS zeigen, wie teuer das schlussendlich ist und dass es viel günstiger ist, hier eine entsprechende Vorsorge zu machen.
Das Postulat verlangt, dass der Bundesrat eine solche Sunset-Klausel für die verschiedenen Produktegruppen prüft. Das wäre nicht bereits ein zwingender Ansatz, und es ist meines Erachtens sinnvoll, das auch in diesem Moment zu tun. Es ist auch so, dass sich eine solche Prüfung einfach ergänzend in den Aktionsplan einfügen lassen würde.
Die Antwort des Bundesrates ist ablehnend, meines Erachtens etwas gar ausweichend, und er verweist allgemein primär auf die Europäische Union und darauf, dass man nun einmal abwarten soll, was die Europäische Union plant, und dass das zu aufwendig sei. Meines Erachtens ist das Abwarten auch durchaus mit der Prüfung dieser Sunset-Klausel kompatibel. Das eine würde das andere nicht ausschliessen.
Entsprechend möchte ich Sie gerne bitten, dem Postulat zuzustimmen.