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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2026-06-03

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-03

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion tritt auf diese Revision ein, jedoch mit zahlreichen Vorbehalten und nicht ohne sehr kritische Anmerkungen. Mit dem Leistungskatalog des heutigen Opferhilfegesetzes sind wir grundsätzlich einverstanden. Die Schweiz hat ein gut organisiertes Netz aus Anlaufstellen, die dem Opfer und seinen Angehörigen umfassende Dienstleistungen bieten. Das darf an dieser Stelle gesagt werden. Wir müssen uns nichts vorwerfen lassen. Die SVP-Fraktion steht hinter den Leistungen der Opferhilfe und ortet keine grossen Lücken im Gesetz.

Mit dieser Revision wird der Leistungskatalog um die rechtsmedizinische Hilfe ergänzt. Opfer sollen sich in der ganzen Schweiz an eine Stelle wenden können, die spezialisierte medizinische und rechtsmedizinische Leistungen erbringt und die entsprechenden Spuren sichert. Einige Kantone verfügen bereits über diese Angebote, neu soll der Zugang zu solchen Leistungen allen Opfern offenstehen. Jedes Verbrechen sollte möglichst auch der Justiz zugeführt werden. Dies gilt umso mehr, als es sich bei den hier behandelten Delikten um schwere Straftaten handelt und das Wiederholungsrisiko bei Sexualdelikten und Gewalt im häuslichen Bereich gross ist. Auch ist diesbezüglich zu hoffen, dass sich mehr Opfer für den Gang zu Polizei und Staatsanwaltschaft entscheiden.

Wie sich diese Rechtsdokumentation in der Praxis bewährt, wird sich weisen. Zu hoffen ist einerseits auf offensichtlichere Beweislagen und vereinfachte Gerichtsverfahren, auf der anderen Seite aber auch auf schnellere Erledigungen bei ungerechtfertigten Beschuldigungen. Bei den meisten Vergewaltigungen handelt es sich um Vieraugendelikte, entsprechend schwierig ist leider die Beweisfindung. Es ist sehr zu wünschen, dass dieses kostenlose rechtsmedizinische Gutachten zu mehr Verurteilungen führt. Die SVP-Fraktion steht also hinter den rechtsmedizinischen Gutachten, wir versprechen uns einige Erleichterungen für die juristischen Verfahren.

Den zweiten Teil der Revision, die zusätzlichen Unterkünfte, lehnen wir jedoch mehrheitlich ab. Es ist wichtig und richtig, dass in der Schweiz Frauenhäuser und andere niederschwellige Notunterkünfte zur Verfügung stehen. Nicht alle Kantone sollen eigene Frauenhäuser betreiben müssen, sondern die heutigen Standortkantone sollten flexibel genug sein, anderen diese Infrastruktur gegen ein entsprechendes Entgelt zur Verfügung zu stellen. Die Kantone können sich untereinander organisieren, so wie das heute auch getan wird. Wenn jeder Kanton nur für sich schauen müsste, würden sich zwei Probleme ergeben: Zum einen wären die Unterkünfte kaum ausgelastet und würden dann zu - provokativ gesagt - teuren Hotels, ohne Druck auf die Verantwortlichen, so schnell wie möglich eine Anschlusslösung für die Frauen zu suchen. Opfer sollen unseres Erachtens nicht verwaltet werden. Zum andern würden die gewalttätigen Männer ihre Frauen sofort finden, weil sie im Haus des entsprechenden Kantons sein müssen. Das würde die Kosten für die Sicherheit nochmals in die Höhe treiben.

Einer Studie der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren zufolge ist zwischen 2017 und 2024 die Zahl der Frauenhäuser von 18 auf 22 und jene der Betten von 292 auf 427 gestiegen. Das ist in bloss sieben Jahren geschehen. Auch in den anderen Schutzunterkünften hat sich die Bettenzahl von 150 auf 182 erhöht. Im Verhältnis zum Bevölkerungswachstum ist dieser Ausbau weit überproportional erfolgt. Im selben Zeitraum stieg auch die Belegung der Frauenhäuser von 72 auf 76 Prozent. In meiner eigenen Gemeinde mit mehr als 20[NB]000 Einwohnern habe ich mir eine anonymisierte Liste der Aufenthaltsdauer in den Notunterkünften geben lassen. Danach gibt es Aufenthalte von 291 und von 120 Tagen, aber durchaus auch einen kürzeren Verbleib von rund 30 bis 60 Tagen.

Schliesslich mangelt es - nicht in dieser Revision, hier liegt der Fokus auf den Opfern - völlig am politischen Willen der Ursachenbekämpfung, die angesichts der signifikant überproportional vertretenen ausländischen Täterschaft am effektivsten wäre. Wir wollen mehr Härte des Staates gegenüber den Tätern und damit den Verursachern des Leids. Entsprechend vermissen wir härtere Strafen, einen konsequenteren Entzug des Aufenthaltsrechts, forcierte Ausschaffungen und die Schadloshaltung des Staates gegenüber den Verursachern. Täter sollen wissen, dass ihnen eine Freiheitsstrafe und allenfalls die Ausweisung aus der Schweiz drohen, wenn sie jemandem Gewalt antun. [GZ]

Wir werden auf diese Vorlage eintreten.