Barandun Nicole · Nationalrat · 2026-06-03
Barandun Nicole · Nationalrat · Zürich · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-03
Wortprotokoll
Ihre Sicherheitspolitische Kommission hat diese Vorlage an zwei Sitzungen, am 30./31.[NB]März sowie am 20./21.[NB]April 2026, eingehend beraten und dazu Anhörungen durchgeführt.
Die Bedrohungslage für die Schweiz hat sich in den letzten Jahren dramatisch verschärft. Terrorismus, gewalttätiger Extremismus, Spionage und Cyberangriffe stellen neue, komplexe Herausforderungen dar. Gleichzeitig haben technische Entwicklungen die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung grundlegend verändert.
Angesichts dieser Realitäten erachtet es die Kommissionsmehrheit als notwendig, dem Nachrichtendienst des Bundes erweiterte Kompetenzen einzuräumen, damit er seine präventiven Aufgaben besser wahrnehmen kann. Die Kommission ortet insbesondere für die Früherkennung und Abwehr von Bedrohungen durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus, Spionage und Cyberangriffe dringenden Handlungsbedarf. Gleichzeitig wird die unabhängige Aufsicht gestärkt.
Wenn wir von gewalttätigem Extremismus sprechen, dann geht es ausdrücklich nicht nur um eine Seite des politischen Spektrums. Die Kommissionsmehrheit sieht sich mit einer Bedrohungslage konfrontiert, in der rechts- wie linksextrem motivierte Gewalt, aber auch religiös begründeter Extremismus unser Gemeinwesen unter Druck setzen. Es geht um Szenen, die Gewalt gegen Personen, gegen staatliche Institutionen oder gegen kritische Infrastrukturen nicht nur befürworten, sondern gezielt vorbereiten. Der Nachrichtendienst soll nicht Meinungen überwachen, sondern dort frühzeitig ansetzen, wo aus Worten Taten werden, wo sich Netzwerke organisieren, Geld beschaffen, Waffen oder Sprengstoff auftreiben, Training organisieren. Genau für diese Vorfeldaufklärung schaffen wir mit der Vorlage klare und wirksame Instrumente.
Die Vorlage, die Ihnen heute präsentiert wird, sieht mehrere zentrale Neuerungen vor:
1.[NB]Die Aufgaben des NDB sollen auf Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten, die sich gegen die demokratische Ordnung, das Funktionieren des Staates oder der Gesellschaft richten, erweitert werden. Dies hat die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung befürwortet. Eine Minderheit hätte die Bestimmung mehr einschränken und klar auf manipulatives Handeln mit Beeinflussungsabsicht begrenzen wollen.
2.[NB]Die Aufgaben sollen auf sicherheitspolitisch relevante Vorgänge im Cyberraum ausgedehnt werden. Die Kommission beantragt Ihnen einstimmig, die präzise Definition des Begriffs "Cyberraum" aus der nationalen Cyberstrategie im Gesetz zu verankern. Eine Minderheit von sieben Kommissionsmitgliedern beantragt Ihnen demgegenüber, nicht von "Cyberraum", sondern von "Internet" zu sprechen, mithin nicht den gesamten digitalen Lebensraum zu erfassen. Die Mehrheit ist der Meinung, dass wir angesichts der heutigen Bedrohungen den Cyberraum als Ganzes in den Blick nehmen müssen.
3.[NB]Bei schweren Bedrohungen soll es mittels genehmigungspflichtiger Beschaffungsmassnahmen möglich sein, auch Daten bei Finanzintermediären und Händlern zu erheben, um Terrorismusfinanzierung und Spionage effizienter zu bekämpfen. Hier hat die Kommission die gesetzliche Grundlage geschärft, indem sie die Voraussetzungen eng an das Geldwäschereigesetz anbindet und die Rolle des Bundesverwaltungsgerichts als Kontrollinstanz betont.
4.[NB]Bei dringlich angezeigten Massnahmen, insbesondere wenn das Eindringen in ausländische Computersysteme angezeigt ist, soll schneller gehandelt werden können. Neu kann die Direktorin oder der Direktor des NDB in Dringlichkeitsfällen eine solche Massnahme anordnen; im Gegenzug werden bei nachträglicher Ablehnung durch den Chef des VBS die beschafften Daten umgehend entsorgt. So wird Reaktionsfähigkeit mit einem klaren rechtsstaatlichen Korrektiv verbunden.
5.[NB]Die Kommission kommt einem Anliegen der Kantone nach. Mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung hält sie fest, dass sich die kantonalen Vollzugsorgane gegenseitig Zugriff auf die Daten gewähren müssen, die sie gestützt auf das NDG beschafft haben. Überdies sollen die kantonalen Nachrichtendienste mit Zustimmung des NDB Daten auch an die Kantonspolizei weitergeben dürfen; diesem Anliegen hat die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen zugestimmt. Damit stärken wir die interkantonale Zusammenarbeit und die Effizienz der Gefahrenabwehr.
6.[NB]In eng umschriebenen Ausnahmefällen kann der Nachrichtendienst auch Daten beschaffen, welche die politische Betätigung einer Person betreffen. Die Kommission hielt mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung am Grundsatz fest, dass der NDB keine Informationen zur normalen politischen Betätigung und zur Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit beschaffen darf. Wenn wir Ausnahmen zulassen, tun wir das bewusst eng, dort nämlich, wo konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass politische Aktivitäten missbraucht werden, um gewalttätige, terroristische oder spionagebezogene Handlungen vorzubereiten, oder wenn der Nachrichtendienst Daten braucht, um eine bedrohte Person oder Organisation - etwa eine exponierte Politikerin oder einen exponierten Politiker - gezielt zu schützen. Die demokratische Auseinandersetzung bleibt geschützt. Eingreifen soll der NDB nur dort, wo Gewalt organisiert wird oder der Schutz von Menschen auf dem Spiel steht.
7.[NB]Die Kabelaufklärung wird genauer definiert und die Aufsicht gestärkt, was dem NDB ermöglicht, seine Aufgaben im digitalen Zeitalter effektiv wahrzunehmen. Tatsächlich hat das Bundesverwaltungsgericht die heutigen Regeln - also jene, die vor dieser Revision beschlossen wurden - zur Funk- und Kabelaufklärung in gewissen Punkten als verfassungs- und EMRK-widrig beurteilt und dem Gesetzgeber eine Frist von fünf Jahren zur Nachbesserung eingeräumt. In dieser Zeit darf die Aufklärung weiterlaufen, aber ausdrücklich mit der Auflage, die gesetzlichen Grundlagen seien zu überarbeiten. Der Bundesrat hat das Urteil akzeptiert und setzt im vorliegenden Grundpaket einzelne Anpassungen um; er hält dabei fest, dass die Anforderungen des Urteils damit noch nicht vollständig erfüllt sind, diese jedoch innert Frist umgesetzt werden.
Ich komme noch auf die Minderheitsanträge zur Eintretensfrage zu sprechen.
Die Minderheit Chollet beantragt Ihnen Nichteintreten auf diese Vorlage. Diese Minderheit ist der Auffassung, dass die Vorlage unverhältnismässig in Grundrechte eingreift und grundsätzlich abzulehnen ist. Der entsprechende Antrag wurde in der Kommission mit 21 zu 4 Stimmen bei 0 Enthaltungen abgelehnt.
Eine weitere Minderheit Chollet verlangt die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat, mit dem Auftrag, einen neuen Entwurf vorzulegen. Dabei soll er die Bestimmungen zur Kabelaufklärung vollständig streichen, einen stärkeren Schutz der legitimen politischen Tätigkeit vorsehen, ein umfassendes und wirksames Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Daten garantieren und eine klare organisatorische Trennung zwischen der Spionageabwehr und den anderen Tätigkeiten des Nachrichtendienstes schaffen. Die Kommission hat diesen Rückweisungsantrag mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt und ist der Ansicht, dass die vorliegende Revision diese Anliegen bereits genügend berücksichtige.
Ein Nichteintreten oder eine Rückweisung würde bedeuten, dass wir die drängenden Sicherheitsherausforderungen ignorieren und unseren Nachrichtendienst nicht mit den notwendigen Instrumenten ausstatten würden. Die von der Minderheit geforderte vollständige Streichung der Kabelaufklärung würde dem NDB gerade jene Instrumente vorenthalten, die für die Aufklärung im digitalen Raum unerlässlich sind. Die Vorlage enthält starke Schutzmechanismen für politische Tätigkeiten und robuste Aufsichtsstrukturen.
Nach eingehender Prüfung hat die Kommission der Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt Ihnen mit Nachdruck, auf die Vorlage einzutreten und damit die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Nachrichtendienst des Bundes die Schweiz und ihre Bevölkerung auch in Zukunft wirksam schützen kann - im Bewusstsein, dass Sicherheit und Freiheit gemeinsam verteidigt werden müssen.