Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2026-06-03
Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-06-03
Wortprotokoll
Ich stelle hier wieder im Namen der GPDel einen Antrag zu Artikel 50 Absatz[NB]1.
Die Daten aus den sogenannten genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen sollen gemäss dieser NDG-Revision neu spätestens sechs Monate nach Beendigung der Massnahme geprüft und gelöscht werden, sofern kein Bezug zur spezifischen Bedrohungslage vorliegt. Im geltenden Nachrichtendienstgesetz ist die Löschfrist notabene auf nur 30 Tage nach Beendigung der Massnahmen festgelegt. Die GPDel erachtet die hier eingefügte Verlängerung der Prüf- und Löschfrist von 30 Tagen auf sechs Monate als unverhältnismässig.
Die GPDel lehnte den aktuellen Entwurf ab und beantragte eine deutlich kürzere Frist als sechs Monate. Sie bat die SiK-N, zu prüfen, welche Dauer mit Blick auf die Verhältnismässigkeit einerseits und die veränderten Bedürfnisse der Informationsbeschaffung andererseits angemessen sei. In den Diskussionen schälte sich dann eine Frist von drei Monaten heraus. Da der Antrag aber dann doch keine Mehrheit in der SiK-N fand, stelle ich ihn nun als Minderheitsantrag. Die konkrete Forderung lautet also, dass die Löschfrist drei und nicht sechs Monate betragen soll.