Schmaltz Anna-Béatrice · Nationalrat · 2026-06-03
Schmaltz Anna-Béatrice · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2026-06-03
Wortprotokoll
Sie haben es gehört: Die Grüne Fraktion lehnt die Vorlage in der vorliegenden Form ab, und sie beantragt in Block 1 einige Änderungen, weil die Wahrung der Grundrechte die Grundlage unserer Demokratie ist, weil Überwachungsmöglichkeiten nicht grenzenlos sein dürfen, weil es klare und verständliche Regeln braucht und weil es stossend ist, dass der Nachrichtendienst mehr Macht erhält, ohne dass die Kontrollen entsprechend verstärkt werden. Für uns ist klar: keine Überwachung der Ausübung verfassungsmässig garantierter Grundrechte, keine Ausweitung invasiver Überwachung bei gleichzeitig schwächeren Kontrollen, keine Ausweitung der Kabelaufklärung und Massenüberwachung. Ich gehe genauer auf diese Punkte ein, denn es braucht in Block 1 dringend Anpassungen.
1.[NB]Zu Artikel 5: Der Nachrichtendienst soll künftig einfacher Informationen über politische Betätigung sowie über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit bearbeiten können. Damit werden Schutzbestimmungen aufgeweicht, die für unsere Demokratie zentral sind. Wer demonstriert, sich politisch engagiert oder sich in einer Organisation zusammenschliesst, übt verfassungsmässige Grundrechte aus. Diese legitimen politischen Tätigkeiten dürfen nicht Gegenstand nachrichtendienstlicher Bearbeitung werden. Besonders problematisch ist dabei, dass neu solche Daten sogar zum angeblichen Schutz von Personen oder Organisationen bearbeitet werden könnten. Der Schutz von Menschen vor Bedrohungen ist Aufgabe der Polizei und der bestehenden sicherheitspolizeilichen Instrumente, nicht des Nachrichtendienstes. Die Schweiz braucht keinen Nachrichtendienst, der legitime politische Aktivitäten überwacht. Zudem hat die Überwachung politisch legitimer Aktivitäten einen "chilling effect". Das heisst, Menschen verzichten aus Angst vor staatlicher Beobachtung auf die Ausübung ihrer Grundrechte. Das ist verheerend für unsere Demokratie.
2.[NB]Die Vorlage weitet besonders einschneidende Überwachungsmassnahmen aus und erleichtert deren Einsatz. Massnahmen wie die Überwachung elektronischer Kommunikation oder das Verwanzen von Räumen dürfen bisher eigentlich nur zur Abwehr schwerer Straftaten bzw. zur Abwehr von Terrorismus, von Spionage oder von Angriffen auf kritische Infrastruktur angeordnet werden. Neu sollen diese auch gegen den sogenannten gewalttätigen Extremismus eingesetzt werden. Das ist ein Begriff, der juristisch eben nicht definiert ist und daher viel zu viel Spielraum für Auslegungen lässt. Bei Überwachungsmassnahmen, die so sehr in die Privatsphäre der Menschen eingreifen, ist es zur Verhinderung unverhältnismässiger Überwachung aber zentral, klar definierte Zwecke und Grenzen zu haben. Gleichzeitig werden im Rahmen dieser Revision die Voraussetzungen zur Anordnung, Verlängerung und gerichtlichen Überprüfung solcher Überwachungsmassnahmen gesenkt. Wer überwacht wurde, soll künftig später oder unter Umständen gar nicht mehr darüber informiert werden. Damit wird Betroffenen faktisch die Möglichkeit genommen, sich gegen unrechtmässige Überwachung zur Wehr zu setzen. Ein Rechtsstaat zeichnet sich aber gerade dadurch aus, dass staatliche Eingriffe kontrolliert, überprüft und angefochten werden können.
3.[NB]Zu den Artikeln 41, 42 und 43: Besonders stossend ist die vorgesehene Ausweitung der Kabelaufklärung. Erst vor wenigen Monaten hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die heutige Ausgestaltung der Funk- und Kabelaufklärung gegen die Bundesverfassung und gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst. Wenn die Antwort darauf lautet, die Kompetenzen doch einfach weiter auszubauen, ist das nicht nachvollziehbar. Wer ein Instrument weiterentwickeln will, das von einem Gericht als grundrechtswidrig beurteilt wurde, muss zuerst dessen Rechtmässigkeit herstellen und Mängel beheben und nicht dessen Anwendungsbereich ausweiten.
Sicherheit ist wichtig, aber Sicherheit entsteht nicht durch immer umfassendere und grössere Überwachung. Sicherheit entsteht in einem Rechtsstaat, der Freiheit schützt, Macht kontrolliert und Grundrechte verteidigt. Sicherheit entsteht zudem auch durch soziale Gerechtigkeit und Formen von Schutz vor jeglicher Gewalt und Diskriminierung.