preparatory:AB 375315
Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-04
Wortprotokoll
Wir haben schon mehrmals über dieses Anliegen diskutiert und machen es heute noch einmal, weil Differenzen zum Ständerat bestehen. Es wurde auch in mehreren Vorstössen aufgegriffen, zum Beispiel in der Motion Heimgartner 24.3066 oder in der Interpellation Egger Mike 24.3026. Der Bundesrat hat sich deshalb schon mehrmals dazu geäussert. Er teilt grundsätzlich die Sorgen und die Überlegungen hinter diesen Vorstössen, beantragt Ihnen aber dennoch die Ablehnung der vorliegenden Motion Poggia, dies aus folgenden Gründen:
Es stimmt, dass sich französisch-schweizerische Doppelbürger aktuell mit einem Diensttag in Frankreich der Dienstpflicht in der Schweiz entziehen können. Im Durchschnitt der letzten Jahre entzogen sich, Sie haben es erwähnt, jährlich rund 730 französisch-schweizerische Doppelbürger dieser Pflicht. Beim Abschluss des Notenaustauschs im Jahr 2010 ging der Bundesrat davon aus, dass viel weniger Personen pro Jahr betroffen sein würden. Der Bundesrat hat deshalb seine Absicht bekundet, im Sinne der Motion Verhandlungen mit Frankreich aufzunehmen, um das Abkommen anzupassen - unabhängig davon, ob die Motion angenommen wird oder nicht.
Eine einseitige Kündigung des Abkommens erachtet der Bundesrat hingegen nicht als zweckmässig. Das würde bis zum Abschluss eines neuen Abkommens mit Frankreich zu einer Rechtsunsicherheit für die französisch-schweizerischen Doppelbürger führen und ungünstige Voraussetzungen für die Aushandlung eines neuen Abkommens schaffen. Das Ziel der anstehenden Arbeiten muss vielmehr sein, die bestehende Note so abzuändern, dass die Dienstgerechtigkeit für die französisch-schweizerischen Doppelbürger wieder sichergestellt wird. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb die Ablehnung der Motion Poggia.
In Ergänzung zur Motion Poggia beantragt Ihnen die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates den ursprünglichen Abänderungsantrag in Form einer neuen Motion. Die neue Motion geht noch einen Schritt weiter als die Motion Poggia. Im Falle einer Annahme müsste die Schweiz mit allen Staaten, mit denen sie Abkommen über die doppelte Staatsbürgerschaft geschlossen hat, eine neue Regelung aushandeln. Das könnte zu einer langen Phase der Rechtsunsicherheit führen. Zu beachten ist zudem, dass die verschiedenen Dienstsysteme und die Pflichten von Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit von Staat zu Staat variieren. Eine absolute Gleichbehandlung wird es daher nie geben. Aus Sicht der personellen Alimentierung erreicht die Anzahl der Dienstbefreiungen nur im Falle Frankreichs eine für die Personalausstattung der Armee wirklich signifikante Grösse. Bei allen anderen Staaten handelt es sich um eine vernachlässigbare Anzahl von Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft, die sich dafür entscheiden, ihren Dienst im anderen Land zu leisten.
Der Bundesrat beurteilt das geforderte Vorgehen zur Beseitigung dieser Ungleichbehandlung deshalb nicht als verhältnismässig und beantragt Ihnen ebenfalls Ablehnung der Motion.
[VS]