Heimgartner Stefanie · Nationalrat · 2026-06-04
Heimgartner Stefanie · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-04
Wortprotokoll
Die Motionen Poggia 25.3037 und 26.3520 der SiK-N werden gemeinsam behandelt, weil sie einen sehr ähnlichen Inhalt haben. Beide Geschäfte betreffen die Frage der Militärdienstpflicht von Doppelbürgern. Wir Kommissionssprecherinnen werden deshalb nur ein Votum zu beiden Motionen halten.
Zur Ausgangslage: Wir nahmen die Motion Poggia 25.3037, "Militärdienst der französisch-schweizerischen Doppelbürger. Schluss mit der Heuchelei", in einer abgeänderten Version im vergangenen Dezember mit 147 zu 25 Stimmen bei 12 Enthaltungen an. Da der Ständerat in der Frühjahrssession beschloss, an seiner ursprünglichen Position, sprich an der ursprünglichen Motion Poggia, festzuhalten, kam es zu einer Differenz, und die Motion wurde wieder in der SiK-N behandelt. Wir hatten folgende Möglichkeiten: entweder dem Beschluss des Ständerates zustimmen oder die Motion endgültig ablehnen.
Beide Motionen verfolgen das Ziel, dass Doppelbürger nur dann von der schweizerischen Militärdienstpflicht oder von Ersatzabgaben befreit werden, wenn die im Ausland erbrachten Leistungen gleichwertig sind. Bei der Motion Poggia stehen nur die französisch-schweizerischen Doppelbürger im Fokus, während die Kommissionsmotion offen formuliert ist und darauf abzielt, alle Doppelbürger in diesem Thema gleich zu behandeln.
Bundesrat Martin Pfister erläuterte in der Kommission, weshalb der Bundesrat nach wie vor sowohl die ursprüngliche als auch die vom Nationalrat abgeänderte Fassung der Motion ablehnt. Gleichzeitig wies der Bundesrat jedoch darauf hin, dass er angesichts der erheblichen Fallzahlen grundsätzlich bereit sei, das bestehende bilaterale Abkommen mit Frankreich anzupassen - allerdings nicht durch eine einseitige Erklärung, sondern durch Verhandlungen.
Eine Minderheit der Kommission stuft das Problem als komplex ein, weil mehrere Länder involviert und die Situationen unterschiedlich sind. Sie wünscht sich Zeit für eine konstruktive Analyse, um danach eine umfassende Lösung zu erarbeiten.
Da die Kommissionsmotion erst während der Kommissionssitzung formuliert wurde, liegen uns noch keine ausführlichen Erläuterungen vonseiten des Bundesrates oder der Verwaltung vor.
Die Problematik der abgeänderten Motion haben wir erkannt und sehen es als nachvollziehbar, die Motion, wie sie der Ständerat beschlossen hat, in der ursprünglichen Fassung anzunehmen, um das Problem mit Frankreich schnellstmöglich zu lösen. Wie auch von der Verwaltung betont wurde, ist es wichtig, dass es bei der Motion Poggia nicht mehr um alle Länder und eine Aufkündigung sämtlicher völkerrechtlicher Verträge, sondern um eine bilaterale Anpassung geht, denn mit über 700 französisch-schweizerischen Doppelbürgern, welche mit einem Kurztrip nach Paris unsere Wehrpflicht umgehen, bilden diese die grösste Gruppe.
Damit wir dasselbe Problem dennoch auch mit den anderen Ländern lösen können, habe ich in der Kommission einen Antrag auf Einreichung einer Kommissionsmotion mit demselben Wortlaut wie die frühere Motion 24.3066 - und somit textgleich wie die abgeänderte Motion Poggia, welcher Sie alle oder nicht ganz alle hier drin bereits einmal zugestimmt haben - gestellt. Dies habe ich getan, damit die in der Nummerierung sehr eng aufeinanderfolgenden Motionen jetzt zusammen behandelt werden können. Damit wären dann auch die Anliegen der parlamentarischen Initiative Schmid Pascal 24.405 erfüllt.
Die Kommissionsmotion 26.3520 geht etwas weiter als die Motion Poggia und betrifft alle Staaten, dies auch der Fairness halber, damit alle Doppelbürger gleich behandelt werden.
Inhaltlich sind wir in der Kommission nicht weiter auf die Motionen eingegangen, da wir diese ja bereits in der Kommission und hier im Rat behandelt haben und es jetzt nur darum geht, welche Fassung wir annehmen wollen. In unserer Kommission wurden beide Motionen, also die ursprüngliche Motion Poggia sowie die Kommissionsmotion, mit 14 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Wir beantragen Ihnen also, beide Motionen anzunehmen.