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Hegglin Peter · Ständerat · 2026-06-04

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-06-04

Wortprotokoll

Der Präsident hat gesagt, wir hätten noch Zeit. (Heiterkeit) Diese Zeit möchte ich gerne nutzen und noch ein paar weitere Aspekte einbringen sowie die Aussagen des Minderheitssprechers noch mit Zahlen unterlegen.

Bei einer Stimmbeteiligung von 55,6 Prozent haben die Schweizer Stimmberechtigten das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung mit 54,23 Prozent Ja-Stimmen gegen 45,77 Prozent Nein-Stimmen angenommen. Bei den Abstimmungsresultaten auf Kantons- und Gemeindeebene zeigt sich dann aber ein umgekehrtes Resultat: Die Mehrheit der Gemeinden hat die Individualbesteuerung abgelehnt. Vor allem die grossen Städte Zürich, Bern und Genf sowie die Westschweiz haben sie angenommen und damit dem Rest der Schweiz auferlegt, die Individualbesteuerung einzuführen. Damit müssen die Kantone und Gemeinden dann die wahrscheinlich doch umfangreichen Diskussionen selbst führen und die Kosten und Aufwände selbst tragen.

Viele, die die Individualbesteuerung angenommen haben, sind davon ausgegangen, dass sie damit die Heiratsstrafe abschaffen. Erst im Nachhinein haben sie dann realisiert, dass sich die Situation vor allem für Familien verschlimmbessert. Solche Rückmeldungen habe ich von vielen Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, aber auch von Steuerfachleuten erhalten. Sie haben mich darin bestärkt, an der Mitte-Initiative festzuhalten. Ich gebe Ihnen ein Beispiel einer Rückmeldung von einem Steuerfachmann, die ich erhalten habe: "Ich hoffe sehr, dass die Mitte an der Initiative festhält." Viele in seinem Umfeld, vor allem Fachleute, hoffen das auch. In meinem Umkreis sagen die meisten Leute, welche Ja gestimmt haben, dass sie die Individualbesteuerung eigentlich nicht wollen. Sie hätten einfach Ja gestimmt, damit sich auf Bundesebene endlich etwas bewege und die Heiratsstrafe auf Bundesebene abgeschafft werde.

Zudem wird vielen langsam bewusst, dass die Individualbesteuerung für viele Familien eine neue Familienstrafe schafft. Dazu gebe ich Ihnen gerne ein Berechnungsbeispiel. Ausgangslage sind drei Ehepaare mit zwei minderjährigen Kindern und einem jeweiligen Gesamteinkommen von 150[NB]000 Franken. Bei gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen ergeben sich mit der Individualbesteuerung folgende Bundessteuerbelastungen: Familie 1 mit einer Einkommensaufteilung von 50 zu 50 Prozent zahlt zukünftig 227 Franken; das sind 1108 Franken weniger als heute. Familie 2 mit einer Einkommensaufteilung von 80 zu 20 Prozent zahlt 2300 Franken Bundessteuer; das sind 850 Franken mehr als heute. Familie 3 mit einer Einkommensaufteilung von 100 zu 0 Prozent zahlt 4928 Franken Bundessteuer; das sind 2500 Franken mehr als heute. Wie soll ich Familie 2 oder 3, die in denselben wirtschaftlichen Verhältnissen wie Familie 1 leben, erklären, dass sie im Vergleich mit Familie 1 rund das 10-Fache oder gar das 22-Fache an Bundessteuern bezahlen müssen? Ist das gerecht? Dieses Beispiel zeigt übrigens nur die Bundessteuer. Der Effekt bei den Kantons- und Gemeindesteuern würde systembedingt noch viel stärker ausfallen und damit dann auch kumulativ sein. Im heutigen System würden die Familien 1 bis 3 praktisch gleich viel an Bundessteuern bezahlen.

Der Effekt bei den Kantons- und Gemeindesteuern wäre grösser, da die Bundessteuer bei 80 Prozent der Familien einen kleineren Anteil ausmacht und da bei den Kantonen die Auswirkungen der Sozialabzüge, der Kinderabzüge - die, wie Sie ja beschlossen haben, zum Teil nicht mehr greifen - noch höher sein werden. Dieser Effekt ist individualsteuerbedingt und kann nicht beseitigt werden.

Ich bin überzeugt: Das Bundesgericht würde kantonale Regelungen, die zu derart massiven Differenzen bei gleicher wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit führen würden, nicht goutieren, denn sie widersprächen einer Verfassungsbestimmung. Bei der Heiratsstrafe wurde ja bereits eine Differenz von 10 Prozent bemängelt. Zukünftig wird die Differenz noch viel höher sein. Aber weil wir keine Verfassungsgerichtsbarkeit haben, können wir das auf Bundesebene gar nicht überprüfen lassen, und das Gericht kann es auch nicht korrigieren.

Aber es wird sich eine neue, endlose Geschichte auftun, da wir das System, entgegen den Aussagen der Befürworter der Individualbesteuerung, noch lange nicht geregelt haben. Die kantonalen Steuerregelungen werden sicher rechtlich angezweifelt oder infrage gestellt werden, und ich bin überzeugt, das Bundesgericht wird sie dann bemängeln. Das heisst, wir werden sicher noch weitere, sehr lange Diskussionen über die Verfassungsmässigkeit der Individualbesteuerung führen. Die Initiative der Mitte gäbe die Chance, diese Unsicherheit in Zukunft abzuwenden.

Bisher hat das Steuerrecht bei der Besteuerung von Ehepaaren nicht auf den zivilrechtlichen Güterstand Rücksicht nehmen müssen. Die Individualbesteuerung ändert das jetzt aber, so zum Beispiel bei der hälftigen Aufteilung der Kinderabzüge auf die Ehepartner, unabhängig von der Einkommenshöhe. Damit fallen die Kinderabzüge in vielen Fällen ins Leere. Ich wollte das noch ändern. In der ersten Runde der Beratung hatten Sie das ins Gesetz geschrieben, in der zweiten Runde ist es dann leider wieder weggefallen. Der Wegfall - entgegen meinem Antrag - ist meiner Meinung nach einer der grössten Schwachpunkte der Individualbesteuerung. Mit einem Federstrich haben wir damit auch die gegenseitige Unterstützungspflicht der Ehepaare ausgehebelt. In vielen Kantonen fussen die Anspruchsberechtigungen für Prämienverbilligungen und soziale Leistungen auf den Steuererklärungen. Der Blick ins Ausland zeigt zudem, dass sämtliche Länder mit einem Individualbesteuerungssystem dieses mit einem gegenüber der Schweiz grundsätzlich anderen Familien- und Kinderzulagensystem gekoppelt haben. Eine Diskussion über die Änderung dieser Unterstützungsmöglichkeiten in Form von Kinder- und Familienzulagen haben wir nicht geführt.

Ein zweites Beispiel: Ehepaare unterhalten ein gemeinsames Sparkonto oder ein Anlagedepot, das durch Erwerbseinkommen, aber auch Erbschaften der Ehepartner oder zum Beispiel durch Zinsen, Dividenden und Wertzuwächse gespeist wird. Dieses muss jetzt richtig aufgeteilt werden.

Ein weiteres Beispiel: Die AHV fusst immer noch auf der Ehepaarrente und fixiert einen Ehepaarplafond. Ich weiss noch nicht, wie ich dannzumal meine plafonierte AHV-Rente steuerlich zwischen meiner Frau und mir aufteilen werde. Das Gleiche gilt für den Bezug der Pensionskassenrente, die mir zustehen wird. Wenn ich das Kapital beziehen würde, könnten die Vermögenserträge wohl aufgeteilt werden. Sie sehen: Fragen über Fragen.

Am besten wäre es, wenn ich die Steuererklärung partnerschaftlich ausfüllen würde. Was aber, wenn dem nicht so ist? Rechtlich betrachtet, verhindert es heute Artikel 114 Absatz 1 DBG nicht, dass Ehepartner während der Ehe ein gegenseitiges Einsichtsrecht in die gemeinsame Steuererklärung haben. Künftig dürfte dies aber anders sein. Wie wird jetzt bei getrennten Steuererklärungen sichergestellt, dass sämtliche Steuerfaktoren richtig und vollständig deklariert werden? Die Vollzugsbehörden müssten zu den zwei Deklarationen eines Ehepaars wohl eine dritte, eine Schattenrechnung führen, um die jeweiligen Steuererklärungen aufeinander abzustimmen, sofern sie dazu überhaupt die Möglichkeit haben. Im schlimmsten Fall wird einem Ehepartner das Einkommen und Vermögen aufgerechnet, dem anderen Ehepartner aber nicht abgezogen. Wie haben Sie die Garantie, dass das dann entsprechend vollzogen wird? Ich spreche hier von Familienverhältnissen, die nicht so harmonisch sind.

Es stellt sich auch die Frage, ob der Steuerbeamte die zivilrechtlich richtige Trennung der Steuerfaktoren bei den zwei Individualbesteuerungen überprüfen und allenfalls korrigieren muss. Kommt es zu einer zivilrechtlichen Scheidung, stützt sich dann der Zivilrichter auf die Steuererklärungen ab? Korrigiert dann der Scheidungsrichter die steuerlich erfolgten Zuweisungen? Werden dann die Steuerrechnungen der letzten zehn Jahre auch rückwirkend korrigiert?

Dies alles sind Beispiele und Fragen, die mich darin bestärken, die Mitte-Initiative zu unterstützen und zu betonen, dass wir jetzt nochmals die Möglichkeit haben zu korrigieren. Es gab auf Kantonsebene viele Diskussionen, wahrscheinlich auch mehrfache Bemühungen, die Individualbesteuerung umzusetzen. Diese Umsetzung könnte man erleichtern, indem man auf Bundesebene die Bestimmungen gemäss Mitte-Initiative korrigiert und den Kantonen die Möglichkeit gibt, auf ihren bewährten Systemen aufzubauen.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, die Mitte-Initiative zur Annahme zu empfehlen und der Minderheit zu folgen.

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