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Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2026-06-04

Wortprotokoll

Cybersicherheit ist längst nicht nur eine Frage, die Unternehmen und Behörden beschäftigt. Betrugsversuche, Phishing und der Missbrauch persönlicher Daten führen nicht nur zu materiellen Verlusten bei den Opfern. Sie untergraben auch das Vertrauen in die Digitalisierung und verunsichern die Bürgerinnen und Bürger im digitalen Raum. Frau Nationalrätin de Quattro wirft deshalb eine relevante Frage auf und thematisiert ein wichtiges Problem.

Die wichtigste Anlaufstelle für Opfer von Cyberkriminalität ist die Polizei. Sie ist zuständig für die Strafverfolgung und kann gegen die Täter vorgehen. Sie berät und unterstützt die Opfer auch bei der Vorfallbewältigung. Daneben können sich Bürgerinnen und Bürger an die nationale Anlaufstelle des Bundesamtes für Cybersicherheit wenden. Dort erhalten sie Einschätzungen zu Bedrohungen sowie Empfehlungen zu Schutz- und Verhaltensmassnahmen. Hinzu kommen weitere zielgruppenspezifische Angebote: die Beratungsstellen der Opferhilfe, die Meldestellen des Konsumentenschutzes und die unter der Nummer 147 erreichbare Beratungsstelle für Jugendliche.

Angesichts der bestehenden Angebote sieht der Bundesrat keinen Bedarf für eine zusätzliche staatliche Hotline im Bereich der Cyberkriminalität. Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb Ablehnung der Motion.

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