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Egger Mike · Nationalrat · 2026-06-08

Egger Mike · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-06-08

Wortprotokoll

Bevor ich zur Vorlage komme, gestatte ich mir, einen kurzen Hinweis zuhanden der Redaktionskommission zu machen. Der Titel der Vorlage 1 lautet derzeit "Indirekter Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative 'Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)'". Aus gesetzestechnischer Sicht ist es nicht üblich, eine Klammerbemerkung in einen Erlasstitel aufzunehmen. Die Bezeichnung "Blackout stoppen" gehört zum Titel der Volksinitiative, nicht aber zum Erlass selbst. Ich beantrage Ihnen deshalb, den Titel redaktionell anzupassen. Der korrekte Erlasstitel lautet: "Kernenergiegesetz (KEG). Änderung vom ..."; dies an dieser Stelle als Hinweis zuhanden der Redaktionskommission.

Die Kommission setzte sich intensiv mit der Initiative, der Botschaft des Bundesrates, dem indirekten Gegenvorschlag, den Vernehmlassungsergebnissen, dem Mitbericht der Finanzkommission sowie den beiden eingereichten Petitionen auseinander. Die Petition von Greenpeace Schweiz und die Petition des Bündnisses "Nein zu neuen AKW" wurden behandelt und entsprechend geprüft. Die Kommission beantragt Ihnen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zuzustimmen.

Die zentrale Frage der Vorlage lautet nicht, ob morgen ein neues Kernkraftwerk gebaut wird. Die zentrale Frage lautet vielmehr: Darf die Schweiz, dürfen ihre Stromproduzenten eine Technologie, die heute knapp 30 Prozent des Schweizer Stroms liefert, auch künftig überhaupt wieder in Betracht ziehen?

Der Bundesrat und die Kommission beantragen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, weil sie weit über die Frage der Technologieoffenheit hinausgeht und erhebliche Eingriffe in die heutige Aufgabenverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden vorsieht. Gleichzeitig sieht der Bundesrat aber vor, das Kernenergiegesetz anzupassen und das heutige Rahmenbewilligungsverbot für neue Kernkraftwerke entsprechend aufzuheben, was dem Kernanliegen der Initianten Rechnung trägt.

Die Kommissionsmehrheit unterstützt diesen Ansatz. Warum? Weil sich die energiepolitischen Rahmenbedingungen seit der Energiestrategie 2050 grundlegend verändert haben. Im Jahr 2017 sprach in der energiepolitischen Diskussion kaum jemand von netto null. Im Jahr 2017 sprach niemand über den heutigen Boom von Rechenzentren und künstlicher Intelligenz. Im Jahr 2017 ging man davon aus, dass Europa dauerhaft genügend Strom produzieren würde und Importe jederzeit verfügbar seien. Ebenfalls ging man von einer langsameren Entwicklung der Bevölkerungszahlen aus.

Heute wissen wir leider, dass die Welt etwas anders aussieht. Der Strombedarf steigt, und zwar massiv. Allein die Umsetzung der Klimaziele und der Netto-null-Strategie führt gemäss der Energieperspektive des Bundes zu einem zusätzlichen Strombedarf von 20 bis 30 Terawattstunden pro Jahr. Davon entfallen rund 14 Terawattstunden auf die Elektrifizierung des Verkehrs, 5 bis 8 Terawattstunden auf Wärmepumpen und Gebäude, weitere Terawattstunden entfallen auf Industrie, Digitalisierung und Rechenzentren. Gleichzeitig liefern unsere bestehenden Kernkraftwerke heute 20 bis 23 Terawattstunden Strom pro Jahr. Das bedeutet, dass wir künftig nicht nur die heutigen Kernkraftwerke ersetzen müssen, wir müssen zusätzlich den Mehrbedarf durch Elektrifizierung, Digitalisierung, Bevölkerungswachstum und Netto-null-Strategie decken. Wir sprechen deshalb langfristig von 35 bis 50 Terawattstunden zusätzlichem Strombedarf bzw. Ersatzbedarf.

Die Kommissionsmehrheit ist sich bewusst, dass wir weiterhin mehr Wasserkraft, mehr Solarenergie, mehr Speicher und leistungsfähige Netze brauchen. Wichtig ist der Kommission, dass diese Vorlage nicht als Gegenentwurf zu den erneuerbaren Energien angesehen wird, sondern als entsprechende Ergänzung. Die Wichtigkeit dieser Ergänzung wurde auch in der Kommission besprochen. Die sechzehn geplanten Wasserkraftprojekte liefern bis 2040 voraussichtlich rund 1 Terawattstunde zusätzliche saisonale Speicherproduktion. Der "Solar-Express" bringt zusätzlich rund 0,23 Terawattstunden. Zusammen mit anderen Technologien sprechen wir beim Ausbau von ungefähr 3 Terawattstunden zusätzlicher Winterproduktion. Dem stehen langfristig über 35 Terawattstunden an zusätzlichem Bedarf gegenüber. Genau deshalb diskutieren wir heute zusammen mit dem Bundesrat über die Kernenergieoption und suchen gemeinsam Lösungen, um die genannten Herausforderungen als Team für die Schweiz zu lösen.

Ich komme zu den Minderheitsanträgen. Der Antrag auf Nichteintreten wird den aktuellen Herausforderungen gemäss einer Mehrheit der Kommission nicht gerecht und greift zu kurz und wurde deshalb abgelehnt. Gerade weil die langfristige Versorgungssicherheit zu den grössten Herausforderungen unseres Landes gehört, wäre es nicht das richtige Signal, die Debatte bereits beim Eintreten abzuklemmen. Diese Frage verdient eine materielle Beratung.

Der Antrag der Minderheit I (Wismer Priska) verlangt die Rückweisung der Vorlage mit dem Auftrag, zunächst die Finanzierung neuer Kernkraftwerke vertieft abzuklären. Die Mehrheit lehnt dies ebenfalls ab. Dabei ist festzuhalten, dass sich auch die Finanzkommission des Nationalrates intensiv mit dieser Frage beschäftigt hat. Die Finanzkommission weist zu Recht darauf hin, dass mögliche zukünftige Kernkraftwerke erhebliche Investitionen erfordern würden und dass finanzielle Risiken transparent ausgewiesen werden müssen. Gleichzeitig hält die Finanzkommission aber auch fest, dass eine Strommangellage ihrerseits enorme volkswirtschaftliche Schäden verursachen würde. Gemäss nationaler Risikoanalyse können bei einer Winterversorgungslücke von 30 Prozent Schäden von rund 1 Milliarde Franken pro Tag entstehen. Für ein länger andauerndes Szenario werden Schäden von über 84 Milliarden Franken ausgewiesen.

Als Kommissionssprecher ist es mir wichtig, zu erwähnen, dass wir heute weder über ein Bauprojekt noch über ein Finanzierungsmodell entscheiden. Wir entscheiden heute und morgen darüber, ob die Schweiz bzw. die Stromproduzenten diese technologische Option überhaupt noch prüfen sollen. Solange Kernkraftwerke gesetzlich verboten sind, wird niemand Millionenbeträge in konkrete Projekte, Standortevaluationen oder Finanzierungsmodelle investieren.

Die weiteren Rückweisungsanträge verlangen neue Gesamtstrategien, zusätzliche Berichte oder eine ausschliessliche Ausrichtung auf erneuerbare Energien. Auch diese Anträge lehnte eine Mehrheit ab, dies, weil die Frage dieser Vorlage nicht lautet, welche Technologien künftig gewinnen, sondern ob der Staat weiterhin eine Technologie verbieten soll. Die Mehrheit der Kommission spricht sich aufgrund neuer Erkenntnisse und geopolitischer Gegebenheiten gegen ein solches Technologieverbot aus und gewichtet die Versorgungssicherheit der Schweiz höher als das aktuelle Verbot.

Auch die übrigen Anträge, die Ihnen als Minderheitsanträge vorliegen, lehnte eine Kommissionsmehrheit ab. Diese betreffen Sonderregelungen, zusätzliche Nachweise, zusätzliche Moratorien oder zusätzliche Bewilligungshürden. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass Sicherheit, Umweltverträglichkeit, Entsorgung und Haftung bereits heute im Kernenergiegesetz, im Umweltrecht und in den ordentlichen Bewilligungsverfahren geregelt sind.

Im Namen der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen deshalb Zustimmung zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates und die Ablehnung sämtlicher Minderheitsanträge. Ausserdem beantrage ich Ihnen - unter der Voraussetzung, dass die Anträge der Minderheiten abgelehnt werden -, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.