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Bäumle Martin · Nationalrat · 2026-06-08

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-06-08

Wortprotokoll

Zuerst komme ich zum Rückweisungsantrag meiner Minderheit III, der folgende Punkte fordert:

1.[NB]Unsere Minderheit fordert eine gesetzliche Anpassung der bisherigen Förderung der erneuerbaren Energien mit einer stärkeren Gewichtung von Winterstrom.

2.[NB]Ein Langzeitbetrieb der beiden bestehenden Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt soll mit gezielten Massnahmen für bis zu 80 Jahre sichergestellt werden, möglichst ohne direkte staatliche Finanzierung.

3.[NB]Unsere Minderheit fordert, dass die gesetzlichen Grundlagen angepasst werden, damit marktaktive thermische Kraftwerke in der Schweiz erstellt werden können. Diese sollen bis 2050 CO2-neutral sein. Dies kann über Carbon Capture and Storage oder über eine Beimischquote erfolgen. Die Kosten sollten aber möglichst verursachergerecht sein.

Dieser Weg ist faktenbasiert, zielführend und entspricht den vier E der Grünliberalen: Effizienz, erneuerbare Energien, Energiespeicher und Europa. In der Klimapolitik würden wir so das Netto-null-Ziel bis 2050 erreichen. Wir stärken mit der Energiestrategie die Versorgungssicherheit.

Nun komme ich zu meinen weiteren Minderheitsanträgen. Der erste betrifft das Thema Restrisiko. Meine Minderheit fordert, dass die volkswirtschaftlichen Restrisiken einen Preis erhalten - angelehnt an die Systeme, die wir im Zusammenhang mit dem Rettungsschirm für die Elektrizitätsversorgung oder für die Grossbanken oder im Zusammenhang mit einer möglichen Erdbebenversicherung diskutieren.

Zu den Zahlen: Schätzungen gehen davon aus, dass sich die Folgekosten des Reaktorunfalls in Tschernobyl bis heute auf mindestens 700 Milliarden Franken belaufen. Die Volkswirtschaften der Ukraine bzw. von Weissrussland haben ein etwa vier- bis achtmal kleineres BIP als die Schweiz. Umgerechnet auf das Schweizer BIP handelt es sich also um einen Betrag zwischen 2800 und 5600 Milliarden Franken. Die Folgekosten im Zusammenhang mit Fukushima betragen bis heute zwischen 200 und 600 Milliarden Franken. Allerdings gingen in Fukushima 80 Prozent der Radioaktivität ins Meer, wo sie verdünnt wurde. In der Schweiz wäre dies nicht möglich, sodass die Summe mit fünf zu multiplizieren wäre. Dann lägen die Kosten, die ein AKW-Unfall in der Schweiz auslösen würde, bei rund 1000 bis 3000 Milliarden Franken.

Die Umsetzung wäre mit einer Bereitstellungsgebühr für einen von mir angenommenen Schaden in Höhe von bis zu 700 Milliarden Franken möglich, was deutlich unter den zuvor erwähnten Zahlen liegt. Nähme man für die Bereitstellungsgebühr eine Basis an, die mit dem Rettungsschirm vergleichbar ist, kämen auf ein Kernkraftwerk zusätzliche Kosten von 17 Rappen pro Kilowattstunde zu. Das sind Fakten. Unter Einbezug einer Schätzung der mittleren volkswirtschaftlichen Kosten eines GAU ist Kernenergie die teuerste Form der Stromproduktion. Mit einem Zuschlag von 17 Rappen pro Kilowattstunde würde eine Kilowattstunde mindestens 30 Rappen kosten. Natürlich kann kein vernünftig denkender Mensch in so etwas investieren.

Mein Minderheitsantrag zur Entsorgung betrifft die nächste Achillesferse von Kernkraftwerken: die radioaktiven Abfälle. Dieses Problem bleibt bestehen, solange wir von Technologien der Generationen III oder III plus sprechen. Würden wir heute zwei neue Kernkraftwerke bauen, würde sich die Menge an radioaktiven Abfällen verdoppeln. Es bräuchte eine Neuauflage für ein zusätzliches Lager. Bevor man Kernkraftwerke betreibt, muss zuerst ein Standort für die Entsorgung genehmigt werden. Dies hat Bundesrat Willi Ritschard hier einmal versprochen. Er sagte, man würde sämtliche Kernkraftwerke abschalten, wenn dies nicht erfüllt sei. Damals habe ich meine Politikkarriere begonnen. Hätten wir eine Technologie, mit der Abfälle tatsächlich verbrannt werden könnten oder gar keine Abfälle mehr generiert würden, dann wäre der Passus auch kein Problem mehr. Solange wir aber von Technologien der Generationen III oder III plus sprechen, ist eine solche Bestimmung nicht mehr als fair.

Zum Minderheitsantrag betreffend die Finanzierung: Die Grünliberale Fraktion lehnt die gemäss Studien erforderlichen Milliardensubventionen für neue Altreaktoren der Generation III ab. Die Finanzierung muss zuerst geklärt werden. Das hat auch die Finanzkommission des Nationalrates verlangt, doch die UREK hat dies ignoriert.

Wir unterstützen auch den Rückweisungsantrag der Minderheit I (Wismer Priska) zu diesem Thema. Ich bitte Sie, auch meiner Minderheit zuzustimmen, falls wir auf die Vorlage eintreten. Ständerat Damian Müller hat im Ständerat einen ähnlichen Antrag gestellt. Mit meinem Antrag wäre es aber etwas anders als beim Antrag Müller Damian. Zusätzlich wäre ausgeschlossen, dass der Netzzuschlagsfonds zur Förderung verwendet werden kann. Die Grünliberale Fraktion ist aber klar der Meinung, dass generell keine Subventionierung über irgendeinen staatlichen oder indirekt staatlichen Prozess möglich sein soll.

Ich bitte Sie, in diesem Sinne meinen Minderheitsanträgen zuzustimmen.

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