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Schaffner Barbara · Nationalrat · 2026-06-09

Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2026-06-09

Wortprotokoll

Wann immer wir über die Medienlandschaft Schweiz sprechen, geht es auch um deren finanzielle Situation. Ein Element der angespannten Finanzsituation ist die Tatsache, dass viele Werbeeinnahmen in den Online-Bereich und insbesondere zu ausländischen Plattformen abfliessen. Auch private Radio- und TV-Sender leiden an dieser Situation.

Vor diesem Hintergrund wurde die parlamentarische Initiative Matter Thomas eingereicht. Der Initiant sieht eine Ungleichbehandlung im Bereich politischer Werbung, die für Radio- und TV-Sender verboten, im Online- und Printbereich aber erlaubt ist. Wer auf einer Nachrichtenwebsite, in einem Podcast, auf einer Social-Media-Plattform politisch werben will, darf das; wer dasselbe im Privatradio tun möchte, darf es nicht. Diese Unterscheidung ist angesichts der zunehmenden Medienkonvergenz nicht mehr zu rechtfertigen.

Die KVF-N hat die Initiative am 24.[NB]März 2025 behandelt und als Stellvertreter des Initianten Matter den Kommissionskollegen Rutz angehört. Dabei ging es auch um die Frage, wer mit "private Rundfunkanbieter" gemeint ist. Diese Diskussion haben Sie gerade vorhin auch wieder gehört. Klar war, dass den Sendern der SRG gemäss der parlamentarischen Initiative politische Werbung weiterhin verboten bleiben soll. Die Interpretation der Meinung von Kollege Matter wurde aber dahin gehend verstanden, dass alle anderen Sender von einer Aufhebung des Werbeverbots profitieren sollen, obwohl einige private Sender konzessioniert sind und damit ebenfalls - teilweise zu sehr hohen Anteilen - über die Serafe-Gebühr finanziert werden. Ein Teil der Kommission zeigte sich offen dafür, das Werbeverbot für die nicht konzessionierten, sondern nur meldepflichtigen Sender aufzuheben. Ein anderer Teil möchte das Werbeverbot für alle privaten Sender aufheben, egal ob konzessioniert oder nur meldepflichtig. Ein letzter Teil will gar nichts von einer Aufhebung des Werbeverbots wissen, obwohl der Minderheitssprecher nun gerade vor allem mit den konzessionierten Medien argumentiert hat.

Die Kommission hat in der ersten Beratung mit 13 zu 12 Stimmen Folge gegeben. Sie haben es gehört: Unsere Schwesterkommission, die KVF-S, ist am 12.[NB]Januar 2026 mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zum gegenteiligen Schluss gekommen. Dabei war die Unterscheidung zwischen konzessionierten und nicht konzessionierten privaten Sendern ebenfalls ein Diskussionspunkt. In der Folge hat unsere Kommission das Geschäft am 23.[NB]März 2026 erneut beraten und möchte der Initiative nun mit 14 zu 11 Stimmen Folge geben - eine leicht klarere Mehrheit als in der ersten Beratung.

Der Antrag auf Festhalten am Entscheid für Folgegeben war verknüpft mit der erklärten Absicht, die Aufhebung des Werbeverbots auf die reinen Meldesender zu beschränken. Das sind Stationen, die lediglich beim BAKOM registriert sind, aber keinen Abgabenanteil erhalten und sich rein über Werbung, Sponsoring und andere kommerzielle Erlöse finanzieren. Gerade für diese wären mögliche Zusatzeinnahmen durch politische Werbung eine wichtige Einnahmequelle.

Die KVF-N ist der Auffassung, dass die Unterscheidung zwischen konzessionierten und nur meldepflichtigen, das heisst nicht konzessionierten Sendern auch für die Frage des Werbeverbots massgeblich sein soll. Wer eine Konzession hat, einen Service-public-Auftrag erfüllt und dafür mit öffentlichen Mitteln ausgestattet wird, sollte analog zur SRG weiterhin keine politische Werbung machen. Wer hingegen ohne Abgabenanteil im freien Wettbewerb steht, dem gegenüber lässt sich ein Werbeverbot, das für Online-Medien eben nicht gilt, kaum mehr rechtfertigen.

Die Begründung des Kommissionsantrages ist rechtlich nicht verbindlich. Aber sie signalisiert, in welche Richtung die Kommission bei der Gesetzesanpassung in der zweiten Phase gehen will. Es ist auch ein Signal in Richtung des Ständerates: Das Werbeverbot soll künftig nur für jene Anbieter gelten, die Abgabenanteile erhalten, also nicht für die reinen Meldesender.

Unter diesen Voraussetzungen empfiehlt Ihnen die Kommissionsmehrheit, der Initiative Folge zu geben.